Universitäten

„TU Linz“, „IDSA“ oder „IT:U“? Neue Uni kommt nicht aus der Kritik

Uniko-Präsident Oliver Vitouch sieht bei der Digital-Uni in Linz verfassungsrechtliche Bedenken.
Uniko-Präsident Oliver Vitouch sieht bei der Digital-Uni in Linz verfassungsrechtliche Bedenken.PEROUTKA Guenther / WB
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Unterschiede gibt es laut Begutachtungsentwurf etwa beiden Leitungsgremien, Studierenden und Personal.

Nach wie vor umstritten ist die neue technische Universität in Linz, die sich auf Digitalisierung spezialisieren soll. Von der geplanten Konstruktion her ist sie quasi eine Mischform: Die im Begutachtungsentwurf gewählte Variante orientiert sich zwar am Universitätsgesetz, weicht aber in zentralen Punkten von diesem ab. Das betrifft etwa die Bestellungsmodalitäten für die Leitungsfunktionen oder die Stellung der Studierenden bis hin zur Qualifikation der Professoren.

Über die Frage, wie sinnvoll die Uni an sich ist, gibt es schon seit ihrer ersten Ankündigung immer wieder Konflikte. Die Bestellung von Gründungspräsidentin Stefanie Lindstaedt war von Querschüssen aus dem Gründungskonvent überschattet. Oliver Vitouch, Präsident der Universitätenkonferenz (uniko), erneuerte am Sonntag die uniko-Kritik: „Es läuft auf eine Sonderbehandlung hinaus, und wir haben verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte Vitouch zu orf.at.

Reihenweise Unterschiede zu anderen Unis

Schon der Name der Uni ist ein Mix. Die lange unter dem Arbeitstitel Technische Universität Linz (TU) firmierende Einrichtung soll laut Begutachtungsentwurf Institute of Digital Sciences Austria (IDSA) heißen, hat sich aber aufgrund von Verwechslungsgefahren die Marke „IT:U“ (Interdisciplinary Transformation University Austria) gegeben.

Bewusst anders nennt man auch die Führungsgremien. Was an den anderen öffentlichen Unis Universitätsrat, Rektor und Senat heißt, nennt sich am IDSA/IT:U „Kuratorium“ (Board of Trustees), „Präsident“ (President) und „Universitätsversammlung“ (University Assembly). Auch die Bestellung und Funktionen sind teils andere. So wird das IDSA-Kuratorium zwar ähnlich wie der Universitätsrat je zur Hälfte von Bundesregierung und Universitätsversammlung bestellt. Allerdings hat beim IDSA auch das Land Oberösterreich (das laut Gesetzesvorschlag zur Erhaltung beitragen muss) ein Nominierungsrecht für einen Sitz, der wiederum der Bundesregierung zusteht.

Unterschiede gibt es auch bei der Präsidentenwahl: Während der Rektor an allen anderen Unis aus einem vom Senat erstellten Dreiervorschlag durch den Universitätsrat bestellt wird, hat die Universitätsversammlung am IDSA diese Miteinschungsmöglichkeit nicht. Abseits der Bestellung für die Kuratoriumsmitgliedern (und der Festlegung von deren Gehalt) kommt der Universitätsversammlung sonst nur beratende Funktion zu. Nicht einmal die Studienpläne, eigentlich eine Kernaufgabe der Senate an den Unis, werden von ihr erlassen. Diese Aufgabe kommt am IDSA dem Kuratorium zu. Deutlich stärker als die Stellung eines Uni-Rektors ist auch die Stellung des IDSA-Präsidenten.

Deutliche Unterschiede gibt es auch bei den Studierenden. „Die Rechtsbeziehungen zwischen der Universität und ihren Studierenden sind privatrechtlicher Natur“, heißt es etwa im IDSA-Gesetz. Außerdem darf das IDSA Studienbeiträge von allen Studentinnen und Studenten einheben, während an „normalen“ Unis lediglich Langzeit-Studierende zahlen müssen. Auch die Höhe der Studiengebühren sind für das IDSA nicht explizit geregelt. Sie müssen nur „sozial verträglich gestaltet sein und dürfen kein unzumutbares Hindernis für den Zugang zur universitären Bildung darstellen“. Keine Unterschiede gibt es dagegen in puncto Studienförderung und ÖH-Mitgliedschaft.

Ebenfalls andere Regeln gelten für die Beschäftigten der neuen technischen Uni: Sie fallen nicht unter den Kollektivvertrag der Universitäten. Bei den Professoren gibt es das IDSA von der Qualifikation her billiger. Während im Universitätsgesetz eine „entsprechend hohe wissenschaftliche oder künstlerische und berufliche Qualifikation für das Fach“ erforderlich ist, reicht am IDSA auch alternativ „eine berufliche Qualifikation und wissenschaftliche Erfahrung für das Fach“.

Opposition fordert Reform

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften, der mit Heinz Faßmann Polascheks Vorgänger vorsteht, kritisiert, dass eine Person zu viel Entscheidungskompetenz habe. Kritisch sieht man dort auch, dass das Land Oberösterreich ein Mitglied des siebenköpfigen Kuratoriums - ein Pendant zum Universitätsrat - besetzen können soll.

Für SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl und Vize-Klubchefin Eva-Maria Holzleitner entpuppt sich die Linzer Digitaluni immer mehr als „teures Wahlkampfzuckerl“. Dass die Uni künftig 100 Mio. Euro jährlich kosten und gleichzeitig nach eigenem Ermessen allgemeine Studiengebühren einzuheben dürfen soll, sei „absolut untragbar“, hieß es in einer Aussendung.

„Das IDSA hätte ein Leuchtturmprojekt werden sollen, aber Minister Polaschek stolpert damit von einer Panne zur nächsten“, kritisierte auch Neos-Bildungssprecherin, Martina Künsberg Sarre, am Montag. Der Gesetzesentwurf sei ein „Sammelsurium aus Uni-, FH- und Privatuni-Versatzstücken“, ohne erkennbares Gesamtkonzept. Polaschek verfolge damit einen Versuch, „die eierlegende Wollmilchsau zu erfinden“ und tue damit „der Sache nichts Gutes“. Sie fordere Minister Polaschek „einmal mehr auf, in einen offenen Dialog mit allen Parteien und Stakeholdern zu treten und gemeinsam etwas zu entwickeln, das Hand und Fuß hat“.

(APA/red.)

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