StVO-Reform

Gemeinden können Tempo 30 künftig leichter einführen

Tempo 30 dürfte es künftig öfter geben
Tempo 30 dürfte es künftig öfter gebenAPA / APA / Roland Schlager
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Die Regierung hat sich auf eine Novelle der StVO geeinigt, die auch die Möglichkeit von „Schulstraßen“ vorsieht.

Gemeinden und Städte sollen Temporeduktionen künftig einfacher umsetzen können. Die Bundesregierung einigte sich auf eine entsprechende Novelle der StVO, die am Mittwoch in Begutachtung geht. Dadurch kann die zuständige Straßenbehörde in Bereichen mit Schutzbedürfnis, etwa vor Schulen, vereinfacht die Höchstgeschwindigkeit verringern. „Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Menschen vor Ort“, sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Geschwindigkeitsreduktionen würden zu weniger Verkehrstoten, weniger klimaschädlichen Emissionen und geringerer Lärmbelästigung führen sowie durch den geringeren Treibstoffverbrauch den Menschen auch Geld sparen, betonte die Ministerin im Anschluss an den Ministerrat am Mittwoch. Bereits jetzt war es den Gemeinden möglich, im Ortsgebiet auf Tempo 30 anstatt 50 zu verringern, jedoch musste man dazu einige bürokratische Hürden nehmen und umfangreiche Gutachten erstellen lassen.

„Wo es die Situation erfordert, aber nicht aus Jux und Tollerei“

Das soll sich durch die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun ändern. „Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen“, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Künftig könne die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis, wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern - unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern oder Radfahrern geeignet ist. „Wo es die Situation erfordert, aber nicht aus Jux und Tollerei“, sagte Karner. Im vergangenen Jahr ereigneten sich auf Gemeindestraßen rund 15.000 Verkehrsunfälle mit 80 getöteten Menschen, gab er zu bedenken.

Leichter werden soll für Gemeinden auch die Überwachung des Tempolimits. So sollen diese Radarkontrollen künftig selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen. Dadurch erwarte sich Karner auch eine Entlastung der Polizei.

Weiters werde es für die Möglichkeiten geben, Schulstraßen, ähnlich einer Begegnungszone einzurichten. Auch sollen Rettungsfahrzeuge durch die neue Novelle auch dann im Halte- und Parkverbot stehen bleiben dürfen, wenn sie das Blaulicht nicht eingeschaltet haben.

Noch nicht geeinigt hat man sich bezüglich einer Verkehrsberuhigung der Wiener Innenstadt. Hier hätte die rot-pinke Stadtregierung gerne, dass nur noch Anrainer, Wirtschaftstreibende und einige vom Verbot Ausgenommene mit dem Auto in den ersten Bezirk fahren dürfen. Kontrolliert werden soll das mittels Kameras, welche die Autokennzeichen erfassen. Dafür braucht es aber eine gesetzliche Grundlage im Rahmen der StVO. Mitte Februar werde es einen weiteren Runden Tisch mit Experten und Expertinnen zum Thema geben, um Fragen rund um datenschutzrechtliche Bedenken zu klären, kündigte die Ministerin an. Karner ergänzte, dass hier kein „Bürokratiemonster“ auf die Polizei zukommen und diese nicht in Arbeit untergehen dürfe.

„Keine Mehrheit“ für Tempo 100 auf der Autobahn

Mehr als 280 Gemeinden und Städte sowie Organisationen wie der VCÖ und Städtebund hatten sich im Vorfeld für eine Reform stark gemacht, die eine Umsetzung von Tempo 30 erleichtert. Die StVO-Novelle geht nun in Begutachtung, die Öffentlichkeit kann sechs Wochen lang Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant. Dass Tempo 100 auf der Autobahn der nächste Schritt sei, verneinte Gewessler auf Nachfrage einer Journalistin. „Dafür gibt es keine parlamentarische Mehrheit.“

Der Österreichische Gemeindebund begrüßte die vorgestellte Novelle der Straßenverkehrsordnung. „Nun sollen endlich langjährige Forderungen des Gemeindebundes umgesetzt werden. Die Novelle ermöglicht mehr Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindergärten, Hauptplätzen und anderen neuralgischen Punkten in den Kommunen. Nun bekommen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Städten weiter zu erhöhen“, betonten die Vizepräsidenten des Österreichischen Gemeindebundes Andrea Kaufmann und Erwin Dirnberger. (APA)

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