Verbot

Was bedeutet die Bargeldobergrenze der EU?

Schon bisher müssen sich Österreicherinnen und Österreicher bei Transaktionen über 10.000 Euro ausweisen. 
Schon bisher müssen sich Österreicherinnen und Österreicher bei Transaktionen über 10.000 Euro ausweisen. IMAGO/Artur Widak
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Im Kampf gegen die Geldwäsche beschließt die Europäische Union ein Verbot von Barzahlungen ab 10.000 Euro. In Österreich gab es bisher kein Limit, die Kritik daran ist laut. Welche Folgen hat die Grenze im Alltag?

Auch wenn digitales Bezahlen auf dem Vormarsch ist, Bargeld ist und bleibt in Österreich sehr beliebt. Das spielt auch Kriminellen und Geldwäschern in die Hände. Um gegen diese vorzugehen, einigten sich die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten am Donnerstag auf ein Verbot. Künftig dürfen EU-Bürgerinnen und -Bürger europaweit nur noch maximal 10.000 Euro in bar bezahlen. Es klingt nach einem hehren Ziel: Schlupflöcher in nationalen Gesetzen gegen die Geldwäsche sollen damit gestopft werden.

Nur wenige Länder haben keine Grenze

Aber wäre ein Limit tatsächlich ohne Folgen im Alltag? Die Regelung ist vor allem in Österreich umstritten, es ist eines der wenigen EU-Länder, die bislang noch keine Obergrenze gehabt haben. In Frankreich und Spanien etwa gilt bereits eine gesetzliche Obergrenze in Höhe von 1000 Euro, in Belgien und den Niederlanden liegt sie bei 3000 Euro. In 18 von 27 Mitgliedstaaten besteht bereits eine Obergrenze. Liegt diese unter dem Betrag von 10.000 Euro, darf sie auch beibehalten werden. Wichtig zu wissen ist, dass es dabei nur um Zahlungen im gewerblichen Kontext geht. Eine Zahlung von privat zu privat ist davon nicht betroffen.

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