U-Ausschüsse

Hartinger-Klein stufte Akt als „privat“ ein: Neos fordern Archivgesetz-Reform

Dass Ex-Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) Vergabeakten als „privat“ einstufen ließ, irritiert auch den ehemaligen türkisen Koalitionspartner.
Dass Ex-Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) Vergabeakten als „privat“ einstufen ließ, irritiert auch den ehemaligen türkisen Koalitionspartner. APA / Comyan / Herbert Pfarrhofer
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Ein Vergabeakt zur Zusammenlegung der Krankenkassen wurde von der Ex-FPÖ-Ministerin 2019 als „privat“ an das Staatsarchiv geliefert. Im U-Ausschuss fordern die Fraktionen Einsicht, doch die Einstufung zurücknehmen könne nur Hartinger-Klein, heißt es aus dem Staatsarchiv.

Zwar hat die Bundesregierung in der Vorwoche mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses beschlossen, dass Informationen aus Ministerien und Ämtern künftig leichter zugänglich gemacht werden müssen. Doch auf einen aktuellen Fall rund um den U-Ausschuss hat die Transparenzpflicht noch keinen Einfluss genommen: Dass auch das Archivgesetz einer Reform bedarf, zeigt die Debatte um einen Akt aus der Zeit von FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein.

Sie übergab dem Staatsarchiv 2019 Akten rund um die Reform der Gesundheitskasse 2019, die als „privat“ markiert wurden. Damit sind sie für 25 Jahre unter Verschluss. Darin enthalten sind laut Andreas Hanger (ÖVP), türkiser Fraktionsführer in den beiden nun startenden U-Ausschüssen, jedoch Informationen zu Beratungsleistungen, die das Ministerium rund um die Reform zugekauft hat. Das sei „skurril“, sagt Hanger. Weshalb derlei Informationen „privat“ sein sollen, sei völlig unerklärlich.

Zur Erinnerung: Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte damals eine schwarz-blaue „Patientenmilliarde“ versprochen, die die Reform durch die Zusammenlegung der Gesundheitskassen mit sich bringen werde.

Geringe Chancen auf Einsicht

Auf Nachfrage im FPÖ-Klub verweist man darauf, dass es irrelevant sei, ob Hartinger-Klein „privat“ markiert habe. Denn tatsächlich sind Ministerien nach aktueller Gesetzeslage gar nicht verpflichtet, Akten an das Staatsarchiv zu liefern. Tun sie das dennoch, darf 25 Jahre lang niemand Einblick darauf nehmen, auch nicht das Staatsarchiv selbst. Die ÖVP-Irritation nennt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker „scheinheilig“.

Die Fraktionen einigten sich in der vergangenen Woche mit einer Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss dennoch, dass der Akt für den U-Ausschuss angefordert werden soll. Die Chance, dass das auch tatsächlich gelingt, schätzt Staatsarchiv-Leiter Wolfgang Maderthaner aber gering ein: Nur die Ex-Ministerin könne die Einstufung zurücknehmen.

Yannick Shetty, pinker Fraktionsführer in den U-Ausschüssen, betonte am Sonntag auf Ö1, dass das Archivgesetz deshalb bis Sommer reformiert werden solle. Akten als „privat“ zu klassifizieren solle künftig nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Nur so könne man verhindern, dass aktuelle Regierungsmitglieder ähnlich handelten wie Hartinger-Klein. Die FPÖ zeigte sich dazu am Montag gesprächsbereit: „Wir Freiheitliche sind gegenüber einer Änderung dieser durchaus antiquierten Regelung aufgeschlossen“, betonte FPÖ-Generalsekretär Hafenecker. (juwe)

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