Beihilferecht

Covid-Hilfen: Treibt fehlende Richtlinie Firmen in die Pleite?

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Laut EU-Kommission waren bestimmte österreichische Förderrichtlinien zu großzügig, Rückforderungen drohen. Eine rettende Neuregelung scheitert bislang an koalitionsinternen Divergenzen.

Wien. Auch lang nach dem Ende der Pandemie ist das Thema Covid-Hilfen nicht vom Tisch. Immer noch warten Unternehmen auf die Auszahlung beantragter Förderungen. Andere befürchten, Hilfsgelder zurückzahlen zu müssen.

Ein offener Brief der Hoteliervereinigung an die Bundesregierung, in dem auf eine Lösung gedrängt wird, hat all das wieder in den Blickpunkt gerückt. Innerhalb der Regierungskoalition scheinen jedoch die Fronten verhärtet („Die Presse“ berichtete). „Leider hängt diese Materie seit Monaten beim Koalitionspartner“, heißt es auf „Presse“-Anfrage aus dem Finanzministerium.

Was sind die rechtlichen Hintergründe? Die EU-Kommission warf Österreich vor, bei den Covid-Hilfen teils großzügiger vorgegangen zu sein, als es das EU-Beihilfenrecht erlaubt. Dabei ging es einerseits um aus Sicht der EU zu lange Antragsfristen, andererseits um überhöhte Auszahlungen an Unternehmen, die zu einem Verbund gehören. Bei Letzteren hätten laut Unionsrecht die Höchstgrenzen nur einmal pro Verbund ausgeschöpft werden dürfen und nicht – wie in Österreich gehandhabt – pro Unternehmen. Noch nicht getätigte Auszahlungen wurden deshalb gestoppt, seither stehen auch Rückforderungen im Raum.

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