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Eingefrorenes russisches Vermögen in Österreich um 500 Millionen Euro geschrumpft

Das Gebäude der Österreichischen Nationalbank (OeNB).
Das Gebäude der Österreichischen Nationalbank (OeNB).TOBIAS STEINMAURER
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Das in Österreich eingefrorene russische Vermögen ging seit Ende 2022 um ein Viertel zurück. Die Die Nationalbank gibt zwei interessante Details dazu nicht preis.

Wien. In Österreich ist das eingefrorene russische Vermögen deutlich weniger geworden. Waren es Ende 2022 noch zwei Milliarden Euro, sind es aktuell laut Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nur mehr 1,5 Mrd. Euro. Der Grund liegt in Kursschwankungen und Ausnahmegenehmigungen, teilte das DSN mit. Die Nationalbank (OeNB) bestätigte dies auf APA-Anfrage. Wegen der Ausnahmen wurde seitens der Nationalbank eingefrorenes Vermögen auch wieder freigegeben.

Wie viel von der halben Milliarde genau auf Währungsschwankungen zurückzuführen ist und wie viel Vermögen freigegeben wurde, wollte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) auf Nachfrage nicht preisgeben. Ebenfalls keine Auskunft gab es darüber, wie viele Personen von einer Ausnahme Gebrauch gemacht haben. Vom DSN hieß es indessen, dass von ihrer Seite kein russisches Vermögen freigegeben worden sei.

In bestimmten Fällen können russische Personen jedenfalls wieder Zugriff auf zumindest einen Teil ihres Vermögens erhalten. Was als Ausnahmetatbestand gilt, ist laut OeNB in diversen EU-Verordnungen aufgelistet. Möglich ist eine Ausnahme etwa „für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der sanktionierten Personen“ oder für die „Bezahlung angemessener Honorare im Zusammenhang mit der Bereitstellung von juristischen Dienstleistungen an sanktionierte Personen“, schreibt die OeNB.

EU fror 28 Mrd. Euro ein

Weiters können Mittel für die Begleichung von Rechnungen an in der EU ansässige Unternehmen oder EU-Staatsbürger freigegeben werden, sofern die Verbindlichkeit vor dem Zeitpunkt der Sanktionierung der jeweiligen Person entstanden ist. „Somit können z.B. offene Salden oder Kreditverbindlichkeiten an EU-Unternehmen, welche ansonsten einen Ausfall erleiden würden, beglichen werden“, so die Nationalbank.

Die Freigabe erfolge bei einem der angeführten Gründe mittels Bescheid der nationalen Behörden (in Österreich der OeNB und DSN). Zudem müsse jede Transaktion von eingefrorenen Vermögenswerten einzeln genehmigt werden.

Als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine haben westliche Länder beispiellose Sanktionen gegen Russland erlassen. Außer der EU und den USA setzten weitere Staaten wie Großbritannien, Japan und die Schweiz Strafmaßnahmen gegen das Land. 300 Mrd. Euro der russischen Zentralbank wurden in der EU und den G-7-Ländern blockiert, gut 28 Mrd. Euro wurden an Privatvermögen in der EU eingefroren. (Apa)

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