Wirtschaftsstrafrecht

Nichteinreichen der Bilanz: Bald ein Fall für den Strafrichter?

Ein Bild von der Signa-Versteigerung im Palais Ferstel.
Ein Bild von der Signa-Versteigerung im Palais Ferstel.Die Presse / Clemens Fabry
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Publizität. Neben höheren Zwangsstrafen für jene, die ihre Zahlen nicht veröffentlichen, wird nun auch über die Einführung eines Strafdelikts diskutiert.

Wien. Dass in der Signa-Gruppe Bilanzen mitunter jahrelang nicht publiziert wurden, ist kein Einzelfall. Jedes achte offenlegungspflichtige Unternehmen hat bis vor Kurzem immer noch keinen Jahresabschluss für 2022 eingereicht – das ergab, wie berichtet, eine Untersuchung des KSV1870.

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