Langer Prozess mit Altkanzler Kurz: In erster Instanz gibt es acht Monate bedingter Haft für den Ex-ÖVP-Chef. Wie haben Blätter im In- und Ausland diesen Fall kommentiert?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte will dagegen berufen. Also sollten Vorsichtige den Vorgang vielleicht so beschreiben: Altkanzler und Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz könnte im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum sogenannten Ibiza-Skandal eine mutmaßliche Falschaussage zur umstrittenen Aufsichtsratsbestellung in der Öbag gemacht haben. Dafür ist er in erster Instanz verurteilt worden: acht Monate bedingter Freiheitsstrafe. Einen Freispruch gab es zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid, der Kurz als Zeuge belastet hat. Möglicherweise strebt der frühere Spitzenbeamte an, in weiteren Prozessen als Kronzeuge gehandelt zu werden. In Polit-Justiz-Kreisen ahnt man: Der kriegt ja eh alles.
Etwas scheint jedoch sicher zu sein: Der lange Prozess mit Altkanzler Kurz geht weiter. Die Aufmerksamkeit reicht weit über die Landesgrenzen hinaus. Wie wurde die Causa medial behandelt?