ÖVP

Nehammer für Senkung der Strafmündigkeit

„Wir müssen schonungslos darüber sprechen, was falsch läuft und wo der Rechtsstaat nicht genügend Möglichkeiten bietet einzuschreiten“, so Kanzler Karl Nehammer nach dem Fall des Missbrauchs einer Zwölfjährigen.

Nach dem Fall des Missbrauchs einer Zwölfjährigen mit gesamt 17 Tatverdächtigen hat Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) Maßnahmen gefordert. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) wurden vom Regierungschef laut „Kronen Zeitung“ ersucht, ein entsprechendes Paket zu erarbeiten. Der Kanzler regt dabei die Senkung der Strafmündigkeit an.

Die Wehrlosigkeit des Rechtsstaates gegenüber solchen Verbrechen sei unerträglich, heißt es in dem Papier des Kanzlers: „Wir müssen schonungslos darüber sprechen, was falsch läuft und wo der Rechtsstaat nicht genügend Möglichkeiten bietet einzuschreiten.“

Aus Sicht Nehammers gibt es drei konkrete Handlungsfelder. Zunächst spricht der Kanzler an, dass Teenager unter 14 Jahren, die Delikte wie Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen begehen, nicht strafmündig seien und dadurch auch nicht ausreichend bestraft werden könnten. Das Phänomen Jugendgewalt brauche mehr Aufmerksamkeit.

Haftung der Eltern?

Dazu müsse man sich stärker der Rolle und Verantwortung der Eltern widmen: „Wir müssen fragen, wie der Staat Eltern bei der Prävention besser unterstützen kann und die Jugendwohlfahrt ein stärkerer Hebel sein kann.“ Allerdings müsse man sich auch fragen, wie in letzter Konsequenz auch die Verantwortung der Eltern zu Haftung führen müsse.

Schließlich will Nehammer die „generelle Schieflage“ von Delikten gegen Leib und Leben im Vergleich zu Vermögensdelikten beheben. Brutale Taten wie die an dem zwölfjährigen Mädchen, zeigten, dass das Rechtssystem nicht treffsicher genug sei.

Raab: „Derartiges darf in Österreich nicht ungestraft bleiben“

Auch Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach sich am Sonntag für eine Senkung der Strafmündigkeit aus: „Ich halte bei solch bestialischen, schweren Straftaten Straffreiheit aufgrund des Alters für falsch“, schrieb sie auf X mit Bezug zu dem Missbrauchsfall in Wien. „Grundsätzlich ist es die Pflicht der Eltern, ihre Kinder so zu erziehen, dass sie wissen, was richtig und was falsch ist und Frauen und Mädchen keine Objekte sind, mit denen sie machen können was sie wollen. Wenn das nicht der Fall ist und die Eltern das nicht können oder wollen, muss der Staat eingreifen. In Extremfällen auch mit harten Maßnahmen, denn Derartiges darf in Österreich einfach nicht ungestraft bleiben.“, heißt es in dem Posting. (APA/Red.)

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