Strafmündigkeit

Kriminelle: Wann Kinder und ihre Eltern haften (sollen)

Eins, zwei, Polizei: Unter 14-Jährige muss man laut geltendem Gesetz aber jedenfalls wieder freilassen, egal, was sie getan haben.
Eins, zwei, Polizei: Unter 14-Jährige muss man laut geltendem Gesetz aber jedenfalls wieder freilassen, egal, was sie getan haben.APA / Eva Manhart
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Die ÖVP will mehr Härte gegen junge Täter und deren Eltern. Kann man die Regeln verschärfen, und wann haften Unmündige oder deren Vormund bereits?

Es sind drei Themen, von denen sich die ÖVP im Kampf gegen unter-14-jährige Kriminelle, also Unmündige, Erfolge erhofft. Die Senkung des Strafmündigkeitsalters, eine strengere Haftung von Eltern und höhere Bußen für Gewalttaten im Vergleich zu Vermögensdelikten. Doch einiges an den von Kanzler Karl Nehammer und Frauenministerin Susanne Raab festgelegten Forderungen klingt vage. Was also plant die Partei, und wann kann man Kinder bzw. ihre Eltern schon zur Verantwortung ziehen?

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