Eine Garage galt jahrzehntelang als Zubehör zu einer Wohnung – irrtümlich, wie sich herausstellte. Wurden die Rechte daran inzwischen ersessen?
Wien. Sich den Grundbuchsstand anzuschauen, bevor man den Kaufvertrag für eine Wohnung unterschreibt, ist jedenfalls ratsam. Zwingend nötig ist es aber nicht, solang man keine Verdachtsmomente hat, dass da irgendetwas nicht stimmig ist. Das hat nun der Oberste Gerichtshof entschieden (10 Ob 20/23y).