Insolvenz

Wettlauf um René Benkos Vermögensverkäufe beginnt

René Benko hatte zwar kein offizielles Amt bei Signa, aber das pompöseste Büro in der Zentrale des Konzerns.
René Benko hatte zwar kein offizielles Amt bei Signa, aber das pompöseste Büro in der Zentrale des Konzerns.APA
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Es gibt einen triftigen Grund für den eigentümlichen Insolvenzantrag, den der Tiroler Signa-Gründer für sich selbst stellte.

Wien. „Er ist zahlungsunfähig.“ So steht es in den Unterlagen des Richters des Landesgerichts Innsbruck, der am Freitag das Konkursverfahren über den Unternehmer René Benko eröffnet hat. Der Tiroler Signa-Gründer ist offenbar durch die Pleite des Immobilienkonzerns in schwere Bedrängnis geraten.

Nun mangelt es im Fall Signa naturgemäß nicht an Komplexität. Doch der überraschende Eigenantrag von René Benko selbst auf eine Insolvenz sorgte am Donnerstag sogar unter Justiz-Experten für Verwunderung. Denn quasi so ein Antrag wurde schon im Jänner eingebracht – allerdings nicht von ihm selbst, sondern von der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich. Die Behörde war gegen den einstigen Immobilien-Tycoon persönlich vorgegangen, weil es offene Forderungen gegen ihn gebe und er im Sanierungsverfahren der Signa Holding seiner Verpflichtung eines Finanzbeitrages in Höhe von drei Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei.

Vermögen unterm Hammer?

Über diesen Antrag wollte der Richter nach Wochen intensiver Recherche eigentlich entscheiden. Doch das war dann nicht mehr nötig, weil Benko mit seinem Antrag selbst zugibt, dass er zahlungsunfähig ist. Benko stellte zwar einen Sanierungsantrag, verabsäumte allerdings, einen Sanierungsplan beizulegen. Somit entschied der Richter auf die Eröffnung eines Konkursverfahrens. Was wohl so oder so entschieden worden wäre. Also wozu das Ganze?

Benkos Antrag hat einen entscheidenden Vorteil. „Durch seinen Eigenantrag hat er immer noch Gelegenheit, einen Sanierungsplan-Antrag zu stellen“, sagt Kreditschützerin Cornelia Wesenauer vom AKV Europa zur „Presse“. Sollte er das tun, wird jegliche Vermögensverwertung sowie die Offenlegung der eigenen Finanzsituation vorerst gestoppt. Denn ab jetzt muss er seine privaten Finanzen komplett transparent machen. Das gilt auch für alle Stiftungen, von denen er begünstigt wird, auch wenn diese in Liechtenstein liegen. „Die Wirkungen eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens erstrecken sich auch auf im Ausland gelegenes Vermögen“, heißt es vom KSV. Hier etwas zu verstecken, hätte strafrechtliche Konsequenzen. Ab jetzt kann der Masseverwalter, der Innsbrucker Rechtsanwalt Andreas Grabenweger, mit dem Verkauf von Benkos Vermögenswerten beginnen.

Der Insolvenzverwalter untersuche genau, welche Vermögensverschiebungen stattgefunden haben, sagte der Leiter der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn im ORF-Radio. Alle Geldflüsse bis zu zehn Jahre zurück seien hierbei interessant. Je später eine Transaktion passiert sei, desto einfacher sei diese anfechtbar und damit auch rückabwickelbar, sagte Peschorn weiter.

Das könnte vor allem für die Stiftungen, die Benkos Familie zugeordnet werden, ein Thema werden. Diese halten unter anderem Anteile an mehreren Signa-Gesellschaften, aber auch von Signa unabhängige Immobilienportfolios. Derzeit dürften laut „Presse“-Informationen diese Stiftungen überschuldet sein.

Der insolvente Milliardär

Für den Peschorn sei eine „gleichmäßige Behandlung aller Bürger“ wichtig. Schließlich werde der Investor in Unterlagen des Cofag-Untersuchungsausschusses als Milliardär geführt. Peschorn wolle wissen, was nun stimmt. „Wenn hier ordentlich untersucht wird, werden wir auch irgendwann wissen, was hier wirklich geschehen ist.“

Bisher war der einstige Immobilien-Tycoon von dem Zusammenbruch der Signa-Gruppe nur mittelbar betroffen. Er selbst hatte schon seit Jahren keine offizielle Rolle mehr bei Signa. Womit er abseits der Signa-Dividenden offiziell sein Geld verdient hat, bleibt im Dunkeln. Seit Herbst 2015 verfügt Benko über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Im Gewer­be-­Informationssystem Austria scheint für ihn jedoch keine Gewerbeberechtigung auf.

Dennoch bezieht sich das nun eröffnete Verfahren auf sein Beratungsunternehmen. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Privatinsolvenz. Als Einzelunternehmer haftet Benko aber nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern auch mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt für die Schulden seines Unternehmens. Bis zum 10. April können die Gläubiger, wovon die Republik bekanntlich einer ist, ihre Forderungen anmelden. Die erste Gläubigerversammlung folgt Ende April. Dann wird bekannt, wie hoch Benkos Schuldenberg ist.

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