Medienrecht

Strache muss sich mit 4500 Euro für Eingriff ins Privatleben begnügen

Mit seinem Privatleben will Heinz-Christian Strache in Ruhe gelassen werden.
Mit seinem Privatleben will Heinz-Christian Strache in Ruhe gelassen werden.APA / Eva Manhart
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Oberlandesgericht Wien bestätigt Verurteilung von Puls24 zu einer Entschädigung für den ehemaligen FPÖ-Chef.

„Moderate, aber mit Augenmaß bemessene Entschädigungen“: So beurteilt das Oberlandesgericht Wien Ersatzzahlungen, die der TV-Sender Puls24 dem ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Verletzung von dessen Privatsphäre leisten muss. Der Ex-Vizekanzler hätte nach dem erstinstanzlichen Urteil mehr haben wollen, scheiterte aber in zweiter Instanz.

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