Oberlandesgericht Wien bestätigt Verurteilung von Puls24 zu einer Entschädigung für den ehemaligen FPÖ-Chef.
„Moderate, aber mit Augenmaß bemessene Entschädigungen“: So beurteilt das Oberlandesgericht Wien Ersatzzahlungen, die der TV-Sender Puls24 dem ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Verletzung von dessen Privatsphäre leisten muss. Der Ex-Vizekanzler hätte nach dem erstinstanzlichen Urteil mehr haben wollen, scheiterte aber in zweiter Instanz.