Urteil

Vier Jahre Haft für Einbruch bei Ministerin Edtstadler

Bei Karoline Edtstadler wurde im Sommer 2023 eingebrochen.
Bei Karoline Edtstadler wurde im Sommer 2023 eingebrochen.Clemens Fabry
  • Drucken

Die Polizei hatte im November 2023 einen 50-jährigen Serben festgenommen. Der Mann ist mehrfach vorbestraft, wurde bereits abgeschoben und hat eigentlich ein Aufenthaltsverbot in Österreich. Ein Komplize wird noch gesucht. Die Ministerin erfuhr via Überwachungsapp von dem Einbruch.

Ein mittlerweile 50-jähriger Mann mit serbischen Wurzeln ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht für einen Einbruch in die Wiener Wohnung von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der mehrfach Vorbestrafte nahm die Strafe nach Rücksprache mit Verteidiger Peter Philipp an und verabschiedete sich von den anwesenden Medienvertreterinnen und -vertretern mit einem höflich-irritierenden „Auf Wiedersehen“ .Auch der Staatsanwalt war mit der Sanktion einverstanden. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

Wertgegenstände in der Höhe von 8000 Euro

Der Angeklagte hatte sich gemeinsam mit einem vorerst noch unbekannten Komplizen in professioneller Manier Zutritt in Edtstadlers Wohnung verschafft, indem sie am 23. August 2023 die Sicherheitstür mit einem Hebelwerkzeug und einer Druckplatte aufbrachen. Die beiden rafften dann in den Räumlichkeiten Wertgegenstände in Höhe von rund 8000 Euro zusammen und wollten die Beute gerade aus der Wohnung schaffen, als sie die an der Adresse eintreffende Kriminalpolizei bemerkten. Edtstadler hatte zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, die die Polizei auf den Plan riefen. Die Einbrecher ergriffen mit 60 Euro Bargeld und einer WLAN-Kamera überstürzt die Flucht. Der 50-Jährige konnte jedoch in weiterer Folge aufgrund am Tatort hinterlassener DNA-Spuren ausgeforscht und festgenommen werden.

Eigentlich ein Aufenthaltsverbot bekommen

Der gebürtige Serbe war 1995 erstmals in Österreich wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt worden. Fünf weitere Verurteilungen folgten, mit einer Ausnahme allesamt wegen Vermögensdelikten. Zuletzt fasste er 2021 zweieinhalb Jahre unbedingt für gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch aus und wurde nach Verbüßung des Großteils der über ihn verhängten Strafe abgeschoben und mit einem Aufenthaltsverbot belegt.

"Wieso kommen Sie wieder nach Wien?", wollte Richter Harald Craigher wissen. "Ich habe eine Tochter. Die lebt in Wien. Ich dachte, ich komme zu Besuch her", erwiderte der Angeklagte. Dann sei "es (gemeint: der inkriminierte Einbruch, Anm.) passiert". "Er hat nicht gewusst, dass das die Wohnung der Frau Ministerin ist", betonte Verteidiger Peter Philipp. Sein Mandant habe "Packerln vor der Tür gesehen, da sind sie rein". Im Pkw des 50-Jährigen wurden von der Polizei Schraubenzieher und weiteres Werkzeug, das sich für Aufbrechen von Wohnungstüren eignet, sichergestellt. "Ich schätze, das brauch ma nimmer", bemerkte der Richter, worauf sich der Verteidiger beeilte, der Vernichtung dieser Gegenstände zuzustimmen ("Weg damit!").

„Ich entschuldige mich“

Zu seinem Mittäter machte der 50-Jährige – wenig überraschend – keine Angaben. Er verwies darauf, sein Arbeitgeber in Serbien sei im Vorjahr Pleite gegangen und er aufgrund dessen in eine finanzielle Schieflage geraten. „Ich entschuldige mich“, betonte er. Er habe gleich nach seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt.

Festnahme: Dieb verhielt sich auffällig

Die Polizei hatte im November den Serben in Wien-Währing festgenommen. Der Mann verhielt sich laut Exekutive sehr auffällig, weswegen er von den Polizisten observiert wurde. Im Zuge dessen stellten die Beamten eine sehr große Ähnlichkeit mit dem per EU-Haftbefehl gesuchten Einbrecher in Edtstadlers Wohnung in Wien-Döbling fest, was sich dann auch bestätigte.

Der Serbe wurde wegen des Verdachts des Einbruchsdiebstahls festgenommen. Bei dem Tatverdächtigen wurde Einbruchswerkzeug gefunden und sichergestellt. Im Zuge der Einvernahme war der 49-Jährige geständig, den am 23. August 2023 verübten Einbruchsdiebstahl in Edtstadlers Wohnung begangen zu haben.

Diese erfuhr laut „Krone“ während ihres Urlaubs von dem Einbruch. Ihre Überwachungs-App am Handy hatte angeschlagen. Demnach sah sie zwei mit Schals und Kappen getarnte Männer, die von ihrer Überwachungskamera übertragen wurden, bis einer der Täter die Kamera außer Betrieb gesetzt haben dürfte.

Die Ministerin selbst lobte nach der Festnahme in einer Stellungnahme die Arbeit der Beamten: „Vielen Dank an die Wiener Polizei, die auch in diesem Fall wieder einmal bewiesen hat, wie professionell sie arbeitet. Die rasche Ausforschung und Festnahme eines Täters ist der akribischen Arbeit der Spurensicherung, des LKA und auch guten Kontakten mit den Behörden im Ausland geschuldet.“

Nehammer kritisierte Schieflage bei Strafen

Edtstadler war bei der Verhandlung nicht anwesend. Auf Grund der geständigen Verantwortung des Angeklagten hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon im Vorfeld auf ihre zeugenschaftliche Einvernahme verzichtet. Der vorsitzende Richter eines Schöffensenats hatte die Ministerin daher nicht geladen.

Das Urteil für den Edtstadler-Einbrecher fiel bei einer Strafdrohung von einem bis zu 15 Jahren angesichts dessen geständiger Verantwortung durchaus empfindlich aus. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte zuletzt eine Schieflage zwischen Strafen für Vermögens- und Gewaltdelikte konstatiert und angedeutet, die Sanktionen für letztere seien vergleichsweise zu milde. Eine von der ÖVP eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Verfassungsministerin Edtstadler soll sich neben einer möglichen Senkung der Strafmündigkeitsgrenze daher auch diesem Themenkreis widmen. Erste Vorschläge der Arbeitsgruppe in Richtung möglicher Gesetzesänderungen wurden für Ende April avisiert. (APA/red)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.