Anklage

Nächster Terrorprozess gegen Lorenz K.

Obwohl er hinter Gittern war, soll Lorenz K. erneut schwer straffällig geworden sein.
Obwohl er hinter Gittern war, soll Lorenz K. erneut schwer straffällig geworden sein. Caio Kauffmann
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Am 26. April muss der zu neun Jahren Haft verurteilte IS-Mann wieder vor Gericht.

Sogar als Gefängnisinsasse soll sich Lorenz K. als Propagandist der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) betätigt haben. Mehr noch: Der 25-Jährige soll von seinem Haftraum aus versucht haben, einen anderen Islamisten zu einem Terroranschlag anzustiften. Deshalb muss sich K. am 26. April erneut vor Gericht verantworten. Der Prozess findet in Wien statt.

K. wurde – nach einer früheren Verurteilung wegen Raubes – im April 2018 zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte versucht, eine 16-Jährige zu einem gemeinsamen Selbstmordanschlag anzustiften. K., ein in Österreich geborener Mann mit albanischen Wurzeln, hatte während dieses Terrorprozesses erklärt, dass er noch immer „nicht komplett geheilt“ sei – von der IS-Ideologie.

Keine „Heilung“

Folgt man der von der Staatsanwaltschaft Graz eingebrachten Anklage, dürfte diese „Heilung“ noch immer nicht stattgefunden haben. K., verteidigt von Anwalt David Jodlbauer, soll gemeinsam mit einem nun mitangeklagten Zellengenossen – die beiden lernten einander in der Justizanstalt (JA) Graz-Karlau kennen – hinter Gittern mehrere terroristische Straftaten verübt haben: versuchte Bestimmung zum Mord, versuchte Bestimmung zur vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel sowie unter anderem die Verbrechen der terroristischen Vereinigung. K. droht daher bis zu lebenslange Haft.

Der 25-Jährige bestreitet, in seinem Haftraum mithilfe illegal beschaffter Mobiltelefone Terrorpläne gewälzt zu haben. Laut Anklage war er jedoch via Instagram als IS-Scharfmacher aktiv. Konkret soll er versucht haben, einen User, der sich Manfred U. nannte, zu einem Selbstmordattentat in Österreich oder Deutschland zu überreden. Das Urteil soll am 15. Mai ergehen. (m. s./APA)

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