Lebensmittelhandel

„Falschnachrichten“ über Sondersteuer: Ungarn weist Spar-Anschuldigungen zurück

Das ungarische Wirtschaftsministerium bezichtigt den österreichischen Handelskonzern Spar „falscher, boshafter Behauptungen“.
Das ungarische Wirtschaftsministerium bezichtigt den österreichischen Handelskonzern Spar „falscher, boshafter Behauptungen“.IMAGO/Michal Fludra
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In einer Aussendung wies das Ministerium darauf hin, dass der Salzburger Handelsriese nicht wegen der in Ungarn auferlegten Sondersteuer Verluste hinnehmen müsse, sondern vielmehr wegen unrentablen Wirtschaftens.

Das ungarische Wirtschaftsministerium bezichtigt den österreichischen Handelskonzern Spar „falscher, boshafter Behauptungen“. In einer Aussendung wies das Ministerium darauf hin, dass der Salzburger Handelsriese nicht wegen der in Ungarn auferlegten Sondersteuer Verluste hinnehmen müsse, sondern vielmehr wegen unrentablen Wirtschaftens, wie das Onlineportal „Index.hu“ am Montag berichtete.

Zugleich warnte das Ministerium: Auf dem ungarischen Markt könnten nur solche Unternehmen bestehen, die neben einem „gesetztreuen Verhalten die Interessen der heimischen Konsumenten beachten, demnach Produkte mit guter Qualität und zu gutem Preis den ungarischen Familien anbieten“. Anstelle von Effektivität und Wettbewerbsfähigkeit stärkender Schritte würde Spar jedoch weiter „verzweifelt grundlose Falschnachrichten verbreiten“.

Spar fordert EU-Vertragsverletzungsverfahren

Das Portal erinnerte daran, dass hinter dieser „kaum verschleierten Drohung“ die Forderung von Spar Austria stünde, wegen der Sondersteuer ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten. In der Aussendung des ungarischen Ministeriums wurde betont, dass die Sondersteuer durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als „berechtigt“ deklariert wurde.

Laut Spar-Chef Hans K. Reisch lag das Minus für Spar Ungarn 2022 bei 32,8 Millionen Euro, 2023 wiederum bei 47,8 Millionen Euro. Die ungarische Sondersteuer trifft Handelsfirmen ebenso wie Banken, Versicherungen und Energieunternehmen, wobei bis zu 4,5 Prozent des Umsatzes fällig werden. (APA)

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