Der Verwaltungsgerichtshof lässt umgeklappte Rücksitze für ein Lastfahrzeug genügen.
Wer hat auf Parkplatzsuche nicht schon neidvoll eine leere Ladezone erspäht, sich aber vom Schild „Ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen“ davon abhalten lassen, darin stehenzubleiben? Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erweitert in dieser Situation nun die Handlungsoptionen für Besitzer von Kombis, die etwas zu laden oder abzuladen haben.