Urteil

EU-Richtlinie direkt anwendbar: Gericht lässt Verbandsklage für Massenschäden zu

Gestritten wird wegen einer zusätzlichen Gebühr beim Strom.
Gestritten wird wegen einer zusätzlichen Gebühr beim Strom.Michael Gstettenbauer/Imago
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Verbraucherschützer verbuchen eine in erster Instanz abgewiesene Verbandsklage als Teilerfolg – und das mit gutem Grund.

Die Verbandsklagenrichtlinie ist immer noch nicht umgesetzt, rund eineinviertel Jahre ist Österreich nun schon in Verzug. Die Frist fürs Inkrafttreten der innerstaatlichen Regelung endete am 25. Dezember 2022, längstens ein halbes Jahr später hätte diese dann anwendbar sein müssen.

Das Fehlen des Umsetzungsgesetzes kann für Österreich teuer werden – ein Vertragsverletzungsverfahren läuft, finanzielle Sanktionen durch den EuGH sind möglich. Aber nicht nur das: Ein österreichisches Gericht hat nun erstmals die EU-Richtlinie für direkt anwendbar erklärt und auf dieser Basis eine Verbandsklage einer Verbraucherorganisation zugelassen.

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