Recht

Witwe kassierte zwölf Mal: Blindes Auge beim Sozialbetrug?

1981 starb der erste Mann der Frau. Von 1982 an heiratete sie weitere zwölf Mal, aber immer denselben.
1981 starb der erste Mann der Frau. Von 1982 an heiratete sie weitere zwölf Mal, aber immer denselben. Linda Raymond
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Eine Frau heiratete zwölfmal denselben Mann und erhielt ebenso oft Geld von der Pensionsanstalt. Diese nimmt Scheidungs­richter in die Pflicht, ein Experte die Anstalt und die Opposition auch Minister Rauch.

Der Fall der lustigen Witwe liest sich wie eine Operette, und wie bei jeder guten österreichischen Geschichte will am Ende niemand schuld daran gewesen sein. Faktum ist, dass eine Frau elf Monate nach dem Tod ihres ersten Ehegatten einen neuen Mann heiratete. Dies war 1982, es sollten elf weitere Eheschließungen mit demselben Mann folgen. Jedes Mal bekam die Frau von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erneut eine Abfertigung für die Heirat. Erst nach der zwölften Scheidung von demselben Mann wurde die PVA stutzig, wollte nicht mehr zahlen und ließ sich von der Witwe klagen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied daraufhin, dass der Frau wegen Rechtsmissbrauchs tatsächlich keine Witwenpension mehr zusteht. Wer aber ist für die bisherigen Zahlungen verantwortlich, was ist der Sinn hinter einer solchen Abfertigung für Witwen, und soll man das Gesetz ändern?

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