Wirtschaftsrecht

Urteil zu „Wächtermodus“ eines Tesla: Kameras als Haftungsfalle

Archivbild: Tesla-Fahrzeuge parken bei einer Ladestation in Deutschland.
Archivbild: Tesla-Fahrzeuge parken bei einer Ladestation in Deutschland. Philipp Schulze / dpa / picturedesk.com
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Videoüberwachung ist rechtlich heikel, das bestätigt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum „Wächtermodus“ eines Tesla. Alltäglichere Produkte, etwa bestimmte Türklingeln, betrifft das genauso. Welche Pflichten haben Nutzer? Und dürfen Hersteller solche Tools überhaupt anbieten?

Wien. Es kann schon irritierend sein – wenn man am Gehsteig geht und plötzlich blinken einen Scheinwerfer eines geparkten Autos an. Beim näheren Hinsehen erfährt man über ein Display im Wagen: Man wurde möglicherweise gefilmt. Weil im Auto eine Sicherheitsfunktion aktiviert war. Und die Sensoren das Vorbeigehen offenbar als Gefährdung registriert haben.

In Telfs in Tirol ist das vor rund zwei Jahren einem Passanten passiert. das Auto war ein Tesla mit eingeschaltetem „Wächtermodus“. Der Betroffene machte seine Rechte laut DSGVO geltend und hatte damit letztlich auch Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied, der Fahrzeughalter habe – als für die Datenverarbeitung verantwortliche Person – seine Informationspflichten verletzt (W214 2259197-1).

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