Strafverfahren

Taxilenker als Diebe angeklagt: „Bandenchef“ bekam vier Jahre Haft

Besucher von Wiener Nachtklubs konnten sich jahrelang nicht sicher sein: Ein Taxilenker, der es auf betrunkene Heimkehrer abgesehen hatte, wurde nun wegen des Diebstahls teurer Uhren verurteilt.
Besucher von Wiener Nachtklubs konnten sich jahrelang nicht sicher sein: Ein Taxilenker, der es auf betrunkene Heimkehrer abgesehen hatte, wurde nun wegen des Diebstahls teurer Uhren verurteilt. APA/AFP/S. Wohlfahrt
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Drei Taxilenker, die es auf teure Uhren ihrer Fahrgäste abgesehen hatten, standen als kriminelle Vereinigung vor Gericht.

Von 2019 bis 2023 sollen drei Taxilenker im Alter zwischen 34 und 57 Jahren gezielt betrunkene Fahrgäste ausgesucht haben, um diese zu bestehlen. Häufig geschah dies vor Wiener Innenstadt-Clubs, etwa vor dem Volksgarten oder der Babenberger Passage. Vor allem auf teure Uhren der Marken Rolex, Audemars Piguet oder Patek Philippe hatten es die Lenker laut Anklage abgesehen. Am Donnerstag wurde im Wiener Straflandesgericht lediglich ein Schuldspruch verkündet – und zwar für den Hauptangeklagten.

Dieser erhielt vier Jahre Haft. Die anderen beiden Taxilenker wurden im Zweifel freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bei allen drei Fahrern handelt es sich um Familienväter aus der Türkei. Ein 47-jähriger Ägypter, der laut Anklage mithalf, Beute­stücke zu verhehlen, wurde auch freigesprochen. Dieser habe sogar „einen sehr guten Eindruck“ gemacht, fand das Gericht. Er habe sich jedenfalls nicht besonders konspirativ verhalten. Denn, so die Richterin: „Welcher Hehler gibt schon seinen wahren Namen an?“

Rolex Submariner gestohlen

Somit verfing sich „nur“ der Hauptangeklagte, Yakup T. (34), in den Maschen des Gesetzes. Der von Anwalt Rudolf Mayer vertretene Lenker musste nicht weniger als 16 Rolex-Diebstähle verantworten. Zu seinen Beutestücken zählten laut Anklage etwa eine Rolex Submariner im Wert von 38.000 Euro. Oder ein anderes Rolex-Modell im Wert von 35.000 Euro.

„Die Taxigäste stiegen nach einer langen Nacht in ein Taxi ein und stiegen ohne Uhr wieder aus.“ So hatte die Anklägerin Mitte März, bei Auftakt des Prozesses, die Tathandlungen zusammengefasst.

Für Yakup T. setzte es nun einen Schuldspruch wegen eines Teils der gewerbsmäßigen Diebstähle, wegen eines versuchten Uhrenraubes, Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Der Vorwurf der kriminellen Vereinigung ließ sich nicht unter Beweis stellen. Zugute kam T. und auch den anderen beiden Lenkern, dass die Opfer zu den Tatzeiten betrunken und daher nicht in der Lage waren, die Täter eindeutig zu identifizieren.

Auf „Presse“-Anfrage zeigte sich die zuständige Beförderungsgewerbe-Fachgruppe der Wirtschaftskammer Wien über die Vorfälle „schockiert“. Das Vertrauensverhältnis zwischen Fahrgästen und Taxifahrern sei „missbraucht worden“. Und: „So wird der Ruf der riesigen Mehrheit an ehrlichen Wiener Taxifahrern durch einige wenige beschädigt“, hieß es aus der Fachgruppe der Wirtschaftskammer. Und: „Die Fachgruppe befindet sich so wie auch in diesem Fall stets in engem Austausch mit der Polizei und den Behörden, damit schwarze Schafe aus dem Verkehr gezogen werden.“

Auf die „Presse“-Frage, worauf Taxi-Fahrgäste generell achten sollten, um sicher ans Ziel zu gelangen, listet der Sprecher die wichtigsten Erkennungszeichen „vertrauenswürdiger Taxis“ auf (unabhängig von dem Fall, der nun strafgerichtlich abgehandelt wurde): Alle Taxis seien verpflichtet, konsequent mit Taxischild am Dach zu fahren. Die Kennzeichen aller regulären Wiener Taxis enden mit den Buchstaben TX. Würden diese Buchstaben fehlen, handle es sich nicht um ein vertrauenswürdiges Taxi. In ein solches Fahrzeug solle man nicht einsteigen.

Beweisfoto und Polizeiruf

Weiters: Jeder Lenker müsse seinen Ausweis gut sichtbar anbringen oder ihn auf Aufforderung herzeigen.

Und: Taxilenker seien stets verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Weigere sich ein Lenker, dies zu tun, empfehle es sich, das Kennzeichen zu fotografieren, die Polizei zu informieren bzw. sich auf taxifeedback.at zu melden.

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