Asyl

Sozialhilfe an Wohnsitz knüpfen? „Brauchen keine hilflosen Vorschläge von Bundesseite“

ABD0020_20240412 - WIEN - ÖSTERREICH: Peter Hacker (SPÖ Stadtrat Soziales, Gesundheit und Sport) im Rahmen eines Festakts anl. Abschluss der WUK-Sanierung, am Freitag, 12. April 2024, in Wien. - FOTO: APA/EVA MANHART
ABD0020_20240412 - WIEN - ÖSTERREICH: Peter Hacker (SPÖ Stadtrat Soziales, Gesundheit und Sport) im Rahmen eines Festakts anl. Abschluss der WUK-Sanierung, am Freitag, 12. April 2024, in Wien. - FOTO: APA/EVA MANHARTAPA / APA / Eva Manhart
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„Solange wir Flüchtlinge hinter den sieben Bergen unterbringen, dürfen wir uns nicht wundern, dass hinter den sieben Bergern Integration nicht stattfinden kann“, sagt Wiens Sozialstadtrat in Richtung von AMS-Chef Kopf.

Der jüngste Vorstoß von AMS-Vorstand Johannes Kopf zu einer besseren Verteilung von Flüchtlingen sorgt beim Wiener Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) für wenig Begeisterung: „Wir brauchen keine hilflosen Vorschläge von Bundesseite“, sagte er am Montag und bezweifelte, ob eine Umsetzung überhaupt verfassungskonform wäre. Kopfs Idee: Nur jenes Bundesland, in dem während des Asylverfahrens der Wohnsitz lag, soll für die Mindestsicherung an Flüchtlinge zuständig sein.

Den Ländern den Rat zu geben, das selbst via 15a-Vereinbarung zu regeln, sei zwar „lieb, bringt uns aber nicht weiter“, ärgert sich Hacker. Dies komme schon daher, dass es - selbst wenn man sich einigen könnte - ein verfassungsmäßiger Grenzgang wäre. Erst unlängst habe der VfGH in einer anderen Sozialmaterie ein entgegengesetztes Urteil gefällt.

Was es stattdessen bräuchte, wäre, dass der Bund seinen Aufgaben nachkomme. Gefordert sei etwa der Bildungsminister, der zusätzliche Dienstposten für die Schulen zur Verfügung stellen müsste. Dazu nötig weitere finanzielle Unterstützung in den Kindergärten und eine wirkliche Offensive zum Deutschlernen. Tatsächlich seien aber alle zuständigen Minister auf Tauchstation.

Hacker: Hilfreicher wäre Hilfe vor Ort

Hilfreicher wäre es, wenn der AMS-Chef vorschlagen würde, dass die Bundesländer schon während des Verfahrens entsprechende Unterstützung vor Ort anbieten würden bis hin zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Dann könnte man die Flüchtlinge in den Bundesländern binden. Klar ist für Hacker, dass diese auch eine Perspektive bräuchten: „Solange wir Flüchtlinge hinter den sieben Bergen unterbringen, dürfen wir uns nicht wundern, dass hinter den sieben Bergern Integration nicht stattfinden kann.“ Denn dort gebe es für sie vor Ort keine Lebensperspektive.

Am Wochenende unternahm AMS-Chef Kopf via „profil“ einen Vorstoß für eine Art Residenzpflicht durch die Hintertür. Kopfs Vorschlag: Nur jenes Bundesland, in dem während des Asylverfahrens der Wohnsitz lag, soll für die Sozialhilfe für Flüchtlinge zuständig sein. Würden Flüchtlinge dann etwa von Salzburg nach Wien ziehen, gäbe es dort kein Sozialgeld mehr. Damit würde auch der Einstieg in den Job besser gelingen, glaubt Kopf, schließlich würde man die Flüchtlinge damit oft auch in Regionen mit mehr Arbeitskräftebedarf halten. All das könne man, so der AMS-Chef, in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern regeln. Der grüne Sozialminister Johannes Rauch lehnte die Idee ab und verwies auf die nächste Legislaturperiode. (APA/Red.)

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