Laut einem Gesetzesentwurf wäre der Schutz journalistischer Quellen nicht mehr generell gewährleistet. Kritische Berichterstattung könnte zum unwägbaren wirtschaftlichen Risiko werden.
Wien. Im Datenschutzrecht steht eine gravierende Änderung bevor: Das sogenannte Medienprivileg muss bis Ende Juni neu geregelt werden.
Es geht dabei im Wesentlichen um das Redaktionsgeheimnis. Und um seine Kollision mit dem Recht auf Datenschutz. Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) muss der Gesetzgeber beides besser in Einklang bringen (G 287/2022-16, G 288/2022-14). Denn die derzeitige Regelung setzt den Datenschutz für von Medienberichterstattung betroffene Personen faktisch außer Kraft, das geht laut VfGH zu weit. Der lang erwartete Begutachtungsentwurf liegt nun vor – und wirft zahlreiche Fragen auf.