Der Freispruch für den früheren Wiener Grünen-Politiker Christoph Chorherr ist rechtskräftig. Die WKStA hatte (mit Rückendeckung von „oben“) die Anklage vertreten. Nun muss sich die Behörde harte Worte vom OGH gefallen lassen.
Christoph Chorherr ist erleichtert. Und die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht die herbe Abfuhr, die sie sich beim Obersten Gerichtshof (OGH) geholt hat, durchaus sportlich: „Wir haben Argumente für eine Nichtigkeitsbeschwerde gesehen. Der OGH ist diesen nicht gefolgt. Damit ist die Sache für uns abgeschlossen.“ So erklärt WKStA-Sprecher Martin Ortner die jüngste Entwicklung.
Was ist passiert? Nun, es geht um das Korruptionsverfahren, das gegen den früheren Stadtplanungssprecher der Wiener Grünen Christoph Chorherr und neun andere Angeklagte, teilweise namhafte Vertreter der Baubranche, geführt wurde. Die WKStA hatte deren Bestrafung gefordert. Denn: Chorherr habe sich „schmieren“ lassen. Das Spiel habe so funktioniert: Die Vertreter der Baubranche seien als Projektwerber aufgetreten. Und Chorherr habe von 2011 bis 2018 für einen von ihm gegründeten Afrika-Hilfsverein die Hand aufgehalten.