Die SPÖ will die Ministeranklage nicht reformieren. Ein Fehler.
Die Ministeranklage in den Händen der Opposition? Für SPÖ-Klubchef Andreas Schieder unvorstellbar. Politische Fragen sollten im Parlament geklärt werden, sagt er. Themenverfehlung! Bei der Ministeranklage geht es nicht um politische Fragen, sondern um rechtliche. Nämlich darum, ob ein Minister das Recht gebrochen hat und daher sein Amt verliert.
Doch nur die Mehrheit im Parlament kann momentan Regierungsmitglieder beim Verfassungsgerichtshof anklagen. Wer die Realpolitik kennt, weiß aber, dass die Abgeordneten der Koalition niemals ihre Parteifreunde oder gar Parteichefs anklagen würden. Müsste man nun eine „unnötige Politisierung der Justiz“ (Schieder) fürchten, wenn man der Opposition die Ministeranklage zugesteht? Nein. Es ist ja auch jetzt der Ausnahmefall, dass die Opposition Gesetze beim VfGH anficht. Ein Drittel der Abgeordneten darf das aber. Wäre auch sinnlos, wenn nur die Mehrheit, die das Gesetz beschlossen hat, dieses anfechten könnte.
Ähnlich ist es aber bei der Ministeranklage: Auch sie hat wegen der engen Verzahnung der Abgeordneten mit „ihren“ Ministern nur als Minderheitsrecht Sinn. Und verlieren kann ein Minister sein Amt ja ohnedies nur dann, wenn er das Recht schuldhaft gebrochen hat. Dann ist es aber auch wirklich gut, wenn er sein Amt einbüßt.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2014)