Gesetz gegen Luxuspensionen vom Sozialausschuss angenommen

RAIFFEISEN PENSIONSSYMPOSIUM - MARIN
RAIFFEISEN PENSIONSSYMPOSIUM - MARIN(c) Guenter R. Artinger/APA
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SPÖ, ÖVP, Grüne und Team Stronach stimmten am Mittwoch für den Gesetzentwurf. Damit dürfte die notwendige Zweidrittelmehrheit gesichert sein.

Das Gesetz zur Kürzung der sogenannten Luxuspensionen, das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, hat am Mittwoch den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. SPÖ, ÖVP, Grüne und Team Stronach stimmten für den Gesetzentwurf, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Damit dürfte auch die für das Gesetz im Plenum notwendige Zweidrittelmehrheit gesichert sein.

Der Gesetzentwurf sieht nicht nur eine Obergrenze für künftige Sonderpensionen aus öffentlichen und halböffentlichen Kassen in der Höhe der dreifachen monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 13.590 Euro) vor. Mit der Einführung progressiv gestaffelter Pensionssicherungsbeiträge werden auch bestehende Pensionen gekürzt.

So wird ab Anfang 2015 für Pensionsteile über der einfachen Höchstbeitragsgrundlage (4.530 Euro) ein Sicherungsbeitrag von fünf Prozent fällig, der in mehreren Schritten auf bis zu 25 Prozent - für Ruhe- und Versorgungsgenüsse über der dreifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage - steigt. Zum Teil werden Beschäftigten mit Anspruch auf eine Sonderpension auch höhere Pensionsbeiträge vorgeschrieben.

Vom Gesetz umfasst sind neben dem Bund mehr als 70 Institutionen, darunter der ORF, die Sozialversicherungen, zahlreiche Kammern, der Verbund-Konzern, die Agrarmarkt Austria, die ÖIAG, die ASFINAG und die Bundesmuseen. Auch für Kreditinstitute, die aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung oder einer beherrschenden Stellung des Bundes der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, gelten die neuen Bestimmungen. Die Zahl der betroffenen Personen wird von der Regierung auf rund 9.600 geschätzt.

Insgesamt will die Regierung durch das Gesetzespaket, das 25 Gesetzesänderungen und zwei Sonderbestimmungen enthält, rund 7,1 Mio. Euro pro Jahr für das Budget lukrieren. In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit 1. Jänner 2015.

Dass das Gesetz vor allem bei den Betroffenen umstritten ist, zeigt der Umstand, dass während des Begutachtungsverfahrens mehr als 250 Stellungnahmen im Nationalrat eingelangt sind. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) meldete Bedenken an. Der Entwurf sei bezüglich der Nationalbank (OeNB) "unter dem Gesichtspunkt der Zentralbankunabhängigkeit" zu prüfen, meinte man dort.

Auch Expertenkritik gab es, wie ein Hearing am Mittwoch im Ausschuss zeigte. Während etwa der Sozialforscher Bernd Marin das Gesetzespaket für viel zu zahnlos hält, ortet Hanspeter Hanreich, Experte für nationales und internationales Wirtschaftsrecht, einen unsachlichen und verfassungswidrigen Eingriff in bestehende Rechte einzelner Personen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) wies auf die Bedeutung des Beschlusses hin und äußerte sich zuversichtlich, dass die Länder dem Bund folgen und auf Basis der im Gesetzentwurf verankerten verfassungsgesetzlichen Ermächtigungen analoge Bestimmungen für den Bereich der Länder und Gemeinden beschließen werden.

(APA)

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