Stadthallenbad: Budget überschritten?

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Das Budget für die Stadthallenbad-Sanierung sei schon längst überschritten, sagt Gemeinderätin Isabella Leeb. Der Gerichtsprozess hat am Mittwoch begonnen.

Wien. Das Stadthallenbad wird den Steuerzahler noch eine Menge Geld kosten, das veranschlagte (und vom Gemeinderat genehmigte) Sanierungsbudget von 17 Millionen, plus/minus 20 Prozent, sei schon überschritten, argumentiert Gemeinderätin Isabella Leeb (ÖVP) zwei Tage nach der Eröffnung des Wiener Bades.

Leeb unterlegt ihre Behauptung mit Geschäftsberichten der Wiener Stadthalle. So wurden im Jahr 2013 Rückstellungen in der Höhe von rund 4,5 Millionen gebildet – für „erhaltene noch nicht geprüfte bzw. freigegebene“ Rechnungen in Zusammenhang mit der Stadthallenbad-Sanierung. Addiere man die vom Wiener Stadtrechnungshof (ehemaliges Kontrollamt) bereits Ende 2011 prognostizierten Sanierungskosten von 18,26 Millionen Euro, sei der Budgetrahmen (der mit der genehmigten Überschreitung maximal 20,4 Millionen umfasst), schon längst überschritten, so Leeb.

Eine Überschreitung des Budgets hat Stadthallenbad-Chefin Sandra Hofmann bei der Eröffnung am Montag auch indirekt bereits bestätigt. So liege die Sanierung noch immer im Rahmen, wenn man die Regressansprüche an den ehemaligen Generalplaner Georg Driendl (mittlerweile 9,1 Millionen, Anm.) miteinberechne, sagte Hofmann.

Nur, dieses Verfahren muss das Stadthallenbad erst gewinnen. Tut es das nicht, wird der Steuerzahler wohl zur Kasse gebeten.

Leeb hält es ohnehin „für einen Fehler zu klagen“. Solche Verfahren würden Jahre dauern, Unsummern an Anwaltskosten und Verzugszinsen (für zurückgehaltene Rechnungen) verschlingen und meistens doch in einem Vergleich enden. Als Beispiel nennt sie die Neue Mittelschule Kinkplatz, bei der die Stadt acht Jahre mit Baufirmen gestritten habe, um sich danach bei 850.000 Euro (der ursprüngliche Streitwert sei bei 1,2 Mio. Euro gelegen) zu vergleichen.

Kein Vergleich in Sicht

Im Moment sieht es aber ohnehin nicht nach einem Vergleich aus. Am Mittwoch kam es bei einer Tagsatzung im Handelsgericht Wien zu einem ersten Abtasten der zwei Streitparteien. Dabei wurden zwei Klagen (Klagen und Widerklage) in einem Verfahren vereint.

So hat der frühere Generalplaner Georg Driendl bzw. die Driendl architects zt Ges. m. b. H. eine Klage gegen die städtische Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsges. m. b. H. eingebracht. Darin argumentiert Anwältin Petra Rindler relativ schnörkellos, warum sie namens ihres Mandanten 861.037,43 Euro fordert. Die klagende Partei sei im April 2010 mit der Generalplanung für die Sanierung des Bades beauftragt worden. Bis zum Vertragsrücktritt durch die Stadthallen-Gesellschaft, Dezember 2012, sei eine Reihe von Leistungen „fristgemäß erbracht“ aber „nicht bezahlt“ worden. Daher beantrage man, dass die beklagte Gesellschaft durch ein entsprechendes Urteil zur Zahlung des begehrten Betrages angehalten werde.

Umgekehrt begehrt allerdings die von der Kanzlei Fellner Wratzfeld & Partner vertretene Stadthallen-Gesellschaft (mittlerweile Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft mbH) in ihrer Widerklage die Bezahlung von 8.184.218,42 Euro. Denn: Die Planung sei mangelhaft gewesen. Nächste Tagsatzung: 29. Oktober.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.07.2014)

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