Die Weltbank verlangt von Österreich wegen der Hypo 150 Millionen Euro und beruft sich auf ihren Sonderstatus. Setzt sich das Institut vor Gericht durch, dürften auch die anderen Hypo-Gläubiger Geld bekommen.
Wien. Im Streit um das Hypo-Sondergesetz gibt es eine neue Ausgangslage. Denn eine Tochter der Weltbank hat für 150 Millionen Euro nachrangige Anleihen der Hypo Alpe Adria mit einer Garantie des Landes Kärnten gezeichnet. Laut Hypo-Gesetz sollen die Inhaber dieser Hypo-Anleihen ihren gesamten Einsatz verlieren.
Die Weltbank ist aber kein gewöhnlicher Gläubiger. Denn sie verfügt über einen Sonderstatus, der durch völkerrechtliche Abkommen und durch ihre Statuten abgesichert ist. So dürfen die Weltbank und der Internationale Währungsfonds nicht einem Schuldenschnitt unterworfen werden. Österreich ist Mitglied der Weltbank. Schon im Juni trat die Weltbank an Österreich heran und bat um eine Ausnahmeregelung. Doch das wurde von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) abgelehnt. Er steht vor einem Dilemma: Zahlt er der Weltbank die 150 Millionen Euro aus, wäre das eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Hypo-Gläubigern.
Spindelegger ist überrascht
Spindelegger sagte am Donnerstag, das Engagement der Weltbank bei der Hypo sei eine große Überraschung. „Damit habe ich nicht gerechnet, damit hat niemand gerechnet, dass die Weltbank dort investiert“, so Spindelegger.
Es werde nun eine rechtliche Prüfung geben, ob die Aussagen der Weltbank wirklich zutreffen: „Wir werden das zu klären haben, notfalls vor Gericht.“
Die anderen Hypo-Gläubiger reiben sich bereits die Hände. Sie hoffen, dass ein Prozess zwischen der Weltbank und der Republik Österreich das gesamte Hypo-Gesetz zu Fall bringt. In Summe geht es um 890 Millionen Euro. Mit 200 Millionen Euro soll die Fondstochter der Deutschen Bank betroffen sein. Die Deutsche Bank will dazu auf „Presse“-Anfrage nichts sagen.
Die Vienna Insurance Group sitzt auf entsprechende Hypo-Anleihen in der Höhe von 50 Millionen Euro. Bei der Uniqa-Versicherung sind es 35 Millionen Euro.
Alle wollen unabhängig von der Weltbank-Causa Klagen gegen die Republik Österreich einbringen. Das geht aber erst, wenn das Hypo-Gesetz in Kraft tritt und die entsprechende Verordnung der Finanzmarktaufsicht vorliegt. Dies dürfte voraussichtlich im September der Fall sein.
Um sich für die vielen Prozesse zu wappnen, will das Finanzministerium laut „Presse“-Informationen noch ein zweites Gutachten in Auftrag geben. Die erste Expertise hat der Wiener Universitätsprofessor Bernhard Raschauer geschrieben. Dieser behauptet, dass das Hypo-Gesetz verfassungskonform sei. Andere Verfassungsjuristen bestreiten das. Wer für das Finanzministerium das zweite Gutachten ausarbeiten soll, steht noch nicht fest. Die zweite Expertise soll sich dem Vernehmen nach mit europarechtlichen und internationalen Fragen beschäftigen.
Am Hypo-Schuldenschnitt verdienen viele Anwälte. In der Causa sind zahlreiche internationale Anwaltskanzleien aktiv. Verliert Österreich die Prozesse, muss der Staat für die Kosten aufkommen. Hier könnte es um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen.
Unklar ist, warum eine Weltbank-Tochter Hypo-Anleihen gekauft hat. Denn Kernaufgabe der Weltbank ist es, die Armut zu bekämpfen und weniger entwickelten Staaten zu helfen. (höll/APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2014)