Traiskirchen: "Es gibt keine Höchstzahl für Belegung"

Traiskirchen
Traiskirchen(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Das Erstaufnahmezentrum beruht nicht auf einem gewerberechtlichen Limit. Grün-Abgeordnete Korun ortet "fadenscheinige Begründungen" für den Aufnahmestopp.

Der Aufnahmestopp in der Betreuungsstelle für Flüchtlinge in Traiskirchen beruht nicht auf einem gewerberechtlichen Limit. Von der Behörde sei "bescheidmäßig keine Belagskapazität" fixiert worden, geht aus einer Anfragebeantwortung des Wirtschaftsministeriums hervor. Den Aufnahmestopp hatte die Bezirkshauptmannschaft Baden aufgrund angeblicher Überbelegung verhängt. Der Bescheid - er bezieht sich auf das Gewerberecht, vermisst wird ein Sicherheitskonzept - gilt seit 30. Juli. Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hatte die Entscheidung für die Aufnahmesperre mit "menschlichen und sicherheitstechnischen" Beweggründen erklärt.

"Die Beantwortung zeigt, dass es gewerberechtlich überhaupt keine Höchstzahl gab, die überschritten werden konnte", kommentierte die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun die Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfrage. "Man stützte sich lediglich auf das angeblich mangelhafte Sicherheitskonzept, das jedoch bereits 2012 bekannt war. Da frage ich mich, wieso das gerade im Juni 2014 solche Wellen schlägt."

Korun kritisiert "vage Anmerkungen"

Die Kritik am Sicherheitskonzept stützt sich laut Korun in weiten Strecken auf vage Anmerkungen. "Wenn nun die Politik Asylpolitik mit sachfremden Mitteln betreibt und noch dazu fadenscheinige Begründungen heranzieht, ist das etwas, dass einen nicht vom rechtsstaatlichen Verständnis der ÖVP überzeugt", so Korun.

Eingreifen will das Wirtschaftsministerium in die Causa übrigens nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden unterliege der nachprüfenden Kontrolle durch das Verwaltungsgericht in Niederösterreich, wird in der Anfragebeantwortung hingewiesen.

(APA)

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