Islamgesetz: Fischer soll "Schieflage bereinigen"

Bundespräsident Heinz Fischer
Bundespräsident Heinz Fischer(c) Reuters
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Der Gleichheitsgrundsatz werde mit dem Gesetz mehrfach verletzt, sagt Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft. Er sieht den Bundespräsidenten gefordert.

Der Entwurf für das Islamgesetz sorgt weiter für Unruhe. So äußerte Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ), am Freitag in seiner Rede bei der Balkankonferenz „verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen den Entwurf. Darin werde der Gleichheitsgrundsatz mehrfach verletzt, etwa durch den Versuch, „ausländische Imame aus dem Land draußen zu halten“, kritisierte er. Überhaupt „sind wir mit dem Entwurf des Islam-Gesetzes nicht einverstanden“, wiederholte er. Denn dieser sei „ohne eine Abstimmung mit der muslimischen Basis und neu aufgenommenen Verschärfungen präsentiert" worden.

Der Muslime-Präsident fordert zudem mehr Mitsprache der IGGÖ bei der Bestellung von Lehrpersonal an der Universität. Auch ein Schweigegebot für Imame und Seelsorger parallel zu jenem der Priester, Pfarrer und Rabbiner, sei nicht vorgesehen. „Derartiges findet sich bei keiner anderen anerkannten Religionsgesellschaft", bedauerte Sanac, ein „Unterton von Misstrauen" verletze viele Muslime.

Es brauche nun Vernunft und Besonnenheit, um zu einer Lösung zu kommen, wandte er ein. Die Islamische Glaubensgemeinschaft werde daher in den kommenden Wochen die Gelegenheit nutzen, „diese auch verfassungsrechtlich bedenklichen Schieflagen des Entwurfes zu bereinigen", wandte er sich an Bundespräsident Heinz Fischer: „In der guten österreichischen Tradition des Dialogs und der Konsensorientiertheit soll uns dies gemeinsam gelingen, damit wir nicht erleben müssen, wie das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten wird.“

Regierung verteidigt Entwurf

Während Fischer zu dieser Aufforderung noch keine Stellung bezog, äußerte sich die Regierung umgehend zu Sanacs Kritik. Die IGGiÖ sei in den Prozess immer voll eingebunden gewesen, wurde im Kultusministerium von Josef Ostermayer (SPÖ) und dem Außenministerium von Sebastian Kurz (ÖVP) betont. Sowohl mit Vertretern der IGGiÖ als auch der Aleviten und der Schiitischen Glaubensgemeinschaft habe man den Gesetzestext besprochen.

Den Vorwurf, der derzeit in Begutachtung stehende Gesetzesentwurf verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, sei ebenfalls nicht richtig, hieß es aus den Büros von Ostermayer und Kurz. Das Gesetz sei „in enger Abstimmung mit dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt und weiteren Experten" erfolgt. Verfassungsrechtliche Bedenken habe es keine gegeben.

(APA)


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