Beschwerde beim OGH: "Den Hochegger tunk ma da jetzt ein"

Peter Hochegger
Peter HocheggerAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der frühere Lobbyist ist zurück in Österreich und bringt eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. Er wirft der Justiz vor, nicht ordentlich gearbeitet zu haben.

Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wurde vor einem Jahr im Prozess um eine 960.000-Euro-Zahlung der Telekom Austria an das BZÖ zu 30 Monaten Haft verurteilt. Hinzu kommen Rückzahlungforderungen von rund 26 Millionen Euro. Damals wie heute sieht sich der 65-Jährige, der mittlerweile in Brasilien lebt, als „Dienstleisteropfer“. Nun hat er eine 71-seitige Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht.

Wie das Ö1-„Mittagsjournal“ am Donnerstag berichtet, sieht er sich vom ehemaligen Telekom-Manager Gernot Schieszler – der im Prozess als Kronzeuge fungierte – fälschlich belastet. Der Justiz unterstellt er, wie er einem kleinen Journalistenkreis am Mittwoch im Café Adam verriet, nicht ausreichend erforscht zu haben, wer tatsächlich die Fast-Millionenzahlung veranlasst hat. „Wenn sie das nicht untersuchen, könne sie sich nicht vor das österreichische Volk hinstellen und sagen: Wir machen Korruptionsbekämpfung. Sondern das ist dann die sogenannte Korruptionsverschleierung.“

"Es geht schon in eine sehr dunkle Richtung"

Er sei zwar zu recht kritisiert worden, gesteht der Ex-Lobbyist ein, „weil ich maßgeblich dazu beigetragen habe, dass ich die Vorteile und Gewinne von Großkonzernen meistens zum Nachteil der Allgemeinheit vermehrt habe“. Allerdings könne das aus seiner Sicht nicht die Grundlage dafür sein, „dass man mich in einer Sache verurteilt, mit der ich nichts, aber wirklich nichts zu tun hatte“.

Hocheggers Verdacht sei, „dass man gesagt hat, den Hochegger tunk ma da jetzt ein, weil die anderen Verfahren wollen wir gar nicht haben“. Da würden einige ins Schwitzen kommen, prophezeit er. Auf die Frage, wer konkret, antwortet er: „Ja, es geht schon in eine sehr dunkle Richtung.“ Nachsatz: Eine Million Euro sei über ihn an die ÖVP geflossen. „Vielleicht war es in Ordnung, vielleicht aber auch nicht“, kommentiert Hochegger. Sein Fazit: „Wenn ich mich strafrechtlich schuldig gemacht habe, dann stehe ich auch dazu.“ Dann aber wolle er sich in einem entsprechenden Verfahren verteidigen und „ausdrücken“.

Im Gefängnis "werde ich andere beraten"

Sollte die Nichtigkeitsbeschwerde abgelehnt werden und Hochegger ins Gefängnis müssen, wird er – wie schon des Öfteren angekündigt - „ein Buch schreiben, viel meditieren und andere Leute im Gefängnis beraten“. Konkret: „Mir wird dort sicher nicht fad werden.“

>> Bericht des Ö1-"Mittagsjournals"

(Red.)

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