Ab 110 Euro im Monat für Jobs wird öffentliche Unterstützung stufenweise reduziert. Innenministerin Mikl-Leitner lehnt eine Lockerung bei Arbeit ab.
Wien. In den kommenden 14 Tagen wird es zu einer Aussprache mit den Sozialpartnern über den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber kommen. Das kündigt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) der „Presse“ an. Er steht einer Öffnung weiter reserviert gegenüber, will aber eine bundesweit einheitliche Vorgangsweise sicherstellen (siehe Interview oben).
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hält an der jetzigen Regelung fest. Mit der Möglichkeit, Saisonjobs oder gemeinnützige Tätigkeiten zu übernehmen, gebe es eine EU-weit liberale Regelung. Bund und Länder haben im Koordinationsrat vereinbart, was passiert, wenn ein Asylwerber arbeitet. Ab einem Lohn/Freibetrag von 110Euro im Monat wird die Grundversorgung der öffentlichen Hand stufenweise gekürzt, wird im Innenministerium erläutert. Bei einem Asylwerber mit Familie erhöht sich dieser Freibetrag pro Person um weitere 80 Euro.
Die Grundversorgung besteht entweder aus Quartier plus Taschengeld von 40 Euro im Monat oder aus 110 Euro für Miete sowie 180 Euro für Verpflegung monatlich für eine Einzelperson. Fällt ein Asylwerber aus der Bundesbetreuung, muss er einen neuen Antrag im jeweiligen Bundesland stellen.
Die Aktionsgruppe SOS-Mitmensch startete am Montag vor dem Sozialministerium eine Aktion für Asylwerber: „Arbeitsverbot ist eine Schande“. Die Organisation selbst beschäftigt keine Asylwerber wegen ihrer Kleinheit, so Sprecher Alexander Pollak zur „Presse“.
Ministerin Mikl-Leitner hofft, dass die Länder bis Jänner 2015 tatsächlich die vereinbarte Quote zur Unterbringung der Flüchtlinge einhalten. Auf einer Quote je Gemeinde beharrt sie nicht. (ett/pri)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2014)