Experte: Krankenkassen können in Konkurs gehen

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WGKK(c) (Clemens Fabry)
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Für den Wirtschaftsrechtler Thomas Zivny sind die heimischen Kassen zwar juristische Personen öffentlichen Rechts. Da sie aber privatwirtschaftlich agieren können sie auch in Konkurs gehen.

Die Finanzen der sozialen Krankenkassen sind bekanntermaßen "krank". Mehrfach - so auch vom Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) Franz Bittner - wurde bereits von einer drohenden Pleite gesprochen. Unsinkbare Schiffe sind die Kassen jedenfalls nicht. "Sie sind als Gebietskörperschaften juristische Personen öffentlichen Rechts und durch Gesetze errichtet. Sie handeln aber privatwirtschaftlich", sagte jetzt der Wiener Wirtschaftsanwalt Thomas Zivny am Montag gegenüber der APA.

Insgesamt seien die Rahmenbedingungen für die Krankenkassen derzeit schlecht, meinte Zivny. Das ergebe sich einfach aus der Beitragserosion und den steigenden erforderliche Leistungen. Rechtlich gäbe es hier in der Diskussion oft Missverständnisse. Der Jurist: "So ist die Selbstverwaltung der Krankenkassen nicht im Verfassungsrang niedergelegt. Da könnte eine Regierung mit der entsprechenden Mehrheit schon etwas ändern."

Keine Ausnahme für öffentliche Institutionen

Kann eine soziale Krankenkasse also in Konkurs gehen? "Ja", sagte Zivny. "Es gibt in Österreich im Gegensatz zu Deutschland keine Ausnahme für Gemeinden und öffentliche Institutionen vom Konkursrecht. Darauf hat auch WGKK-Obmann (Franz, Anm.) Bittner schon hingewiesen".

So könne Zahlungsunfähigkeit entstehen, womit die Krankenkasse ihre Verbindlichkeiten (z.B. Ärztehonorare etc.) nicht mehr begleichen könne. Doch hätten die sozialen Krankenkassen in Österreich ja laufend Einnahmen aus den Beitragszahlungen.

"Wahrscheinlicher ist da schon der Fall einer Überschuldung. Die Schulden könnten nicht mehr abgedeckt werden. Das würde geschehen, wenn die Banken nicht mehr gewillt wären, Kredite bereitzustellen", sagte Zivny. Aufgrund des riesigen Beitragszahler-Pools, den Beschäftigten werden die Beiträge ja sofort vom Lohn abgezogen, sind die sozialen Krankenkassen in Österreich aus dieser Sicht Schuldner hoher Bonität. Doch dem gegenüber stehen ihre gesetzliche Leistungsverpflichtungen, die auch fix sind.

Ausfallshaftungen des Staates gibt es für die Gebietskrankenkassen keine. Und da könnten eben Krankenkassen in die Insolvenz gehen. Im Fall des Falles müssten die Verantwortlichen den Konkurs beantragen. Der Jurist: "Sonst würden sie fahrlässige Krida begehen."

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