Timesharing: Regeln verschärft

(c) Www.BilderBox.com (Www.BilderBox.com)
  • Drucken

Neue Richtlinien sollen Konsumenten vor unseriösen Angeboten aus der Branche schützen. Einen Einstieg sollte man sich dennoch gut überlegen.

Drum prüfe, wer sich lange bindet: Diese Binsenweisheit gilt insbesondere für jene, die sich für Timesharing entscheiden, also das Nutzungsrecht an einer Ferienimmobilie erwerben wollen. In den vergangenen Jahren kam die Branche nicht zuletzt wegen windiger Agenturen in Verruf, die – natürlich gegen Gebühr – den Wiederverkauf dieser Rechte anboten. Und dann nie wieder von sich hören ließen.
Um die Kunden besser zu schützen, wurden Ende Oktober neue, EU-weite Regelungen beschlossen, die nach einer Umsetzungsfrist voraussichtlich 2011 in Kraft treten. Damit sollen, so die britische Europaabgeordnete Arelene McCarthy in einer Aussendung, künftig vom Schwarzen Meer bis zur Costa Blanca einheitliche Richtlinien gelten.
Weiterverkauf & Widerruf
Die wesentlichsten Neuerungen betreffen den Weiterverkauf und den Tausch von Timesharing-Rechten sowie die Widerrufsrechte, außerdem fallen nun auch kurzfristige Verträge bis zu drei Jahren Laufzeit unter die Bestimmungen. Erweitert wurde der Anwendungsbereich um Nutzungsrechte unter anderem an Caravans, Hausbooten und Kreuzfahrtschiffen.
„Damit wurde ein großer Teil der Probleme abgedeckt“, beurteilt Susanne Hohenauer, Sachbearbeiterin im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz die Änderungen. Österreicher, keine großen Timeshare-Fans, wären bislang allerdings nicht häufig betroffen gewesen, vor allem Briten und Skandinavier, begeisterte Teilzeitrechtserwerber, hätten unter den Regelungslücken gelitten. „Die Richtlinien sind besser als die bisherigen“, sagt auch Rechtsanwalt Herbert Gartner. „Kreative Vertragsgestaltungen zu Lasten der Konsumenten werden weiter erschwert.“ Was der Experte bedauert: Der Weiterverkauf wurde zwar definiert, aber nicht reguliert. „Der Konsument sollte schon beim Kauf davor gewarnt werden, dass er sein Recht häufig nicht zum selben Preis wieder veräußern kann.“ Auch beim Tausch seien Punkte offen – etwa, was eine eventuelle Vergütung betrifft, wenn man unter dem Level seiner Rechte tauschen müsse.
Nicht im Grundbuch
Ein häufiges Missverständnis beim Timesharing: Man erwirbt in den allermeisten Fällen kein Objekt, keine Quadratmeter, sondern nur die Rechte, Flächen zu nutzen. „Eine grundbücherliche Absicherung gibt es daher auch nur ganz selten“, erklärt Gartner.
Was nach Hohenauers Ansicht außerdem weiterhin Schwierigkeiten machen könnte: die langen Bindungsfristen – im deutschsprachigen Raum meist 30 bis 50 Jahre – und das Fehlen von frühzeitigeren Ausstiegsszenarien. „Mit der Zeit werden die Immobilien abgewohnt. Und auf den Timeshare-Nutzer kommen dann meist zusätzliche Erhaltungspflichten und finanzielle Belastungen zu.“ Die Folge: Viele Kunden möchten nach spätestens zehn Jahren aussteigen.
Gartners Resümee: „Der Bereich ist nun rechtlich besser geregelt. Es bleibt aber eine Sache, die man sich gut überlegen sollte.“ Und zwar am besten zu Hause, nicht in schönster Urlaubsstimmung, unter Palmen, am Strand, ganz nah beim Meer.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.