Pistorius: Staatsanwaltschaft legte Berufung ein

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Wie angekündigt legte die Staatsanwaltschaft in Pretoria Berufung ein. Die Anklagebehörde gehe fest von einerTötungsabsicht aus.

Nach der Verurteilung des südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius zu fünf Jahren Haft hat die Staatsanwaltschaft wie angekündigt Berufung eingelegt. Sowohl das Urteil als auch das Strafmaß werde angefochten, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Die Familie von Pistorius hatte die von der Staatsanwaltschaft angekündigte Berufung bereits akzeptiert.

Pistorius war am 21. Oktober wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa hatte den Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft erklärte daraufhin, in einem Berufungsverfahren anzustreben, dass Pistorius zumindest der Tötungsabsicht schuldig gesprochen wird.

Pistorius hatte Steenkamp in der Nacht auf den Valentinstag 2013 durch die geschlossene Toilettentür in seinem Haus in Pretoria erschossen. Er beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben. Richterin Masipa warf dem an den Unterschenkeln amputierten Ausnahmesportler vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft ließ sie dagegen fallen.

ZUR PERSON

Oscar Pistorius kommt im November 1986 durch einen Gendefekt ohne Wadenbeine und äußere Fußseiten auf die Welt. Im Alter von elf Monaten werden ihm beide Beine unterhalb der Knie amputiert. 2011 wird Pistorius als erster behinderter Sportler für eine Leichtathletik-WM nominiert. 2012 schafft er es als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Spielen in London in das 400-Meter-Halbfinale.

(APA/AFP/Red.)

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