Aus Kostengründen wird der Opferschutz doch nicht ausgeweitet.
WIEN(c.d., red.). Die Regierung hat mehr versprochen, als sie gehalten hat. Dem zweiten Gewaltschutzpaket, das diese Woche durch den Justizausschuss des Nationalrats ging, fehlen nämlich entscheidende Besserstellungen. So soll es zwar eine psychosoziale Prozessbegleitung im Zivilverfahren geben, wenn dieses an ein Strafverfahren geknüpft ist. Es wird aber keine kostenlose juristische Prozessbegleitung in Zivilverfahren geben. Das Justizministerium begründet das mit zu hohen Kosten. Die Opferschutzorganisationen – Weißer Ring, Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren – sind empört. „Ein herber Rückschlag“, so Udo Jesionek, Präsident der Verbrechensopferhilfe.
Martina Madner, die bei Ueberreuter das Buch „Bevor der Tod uns scheidet“ über Gewalt an Frauen herausgebracht hat, macht besonders betroffen, dass man mit der neuen Formulierung des Tatbestandes den Frauen mehr schadet als nutzt: „Für Frauen mit einer langen Gewaltgeschichte ist es besonders schwer, unterschiedliche Vorfälle konkreten Tagen zuzuordnen.“ Das neue Gesetz trage dem nicht Rechnung.
Jede fünfte Frau in Österreich ist laut Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Die Dunkelziffer sei aber weitaus höher, sagt Rosa Logar, Geschäftsführerin der Interventionsstelle. Ein Problem sieht Logar vor allem in der geringen Zahl an Verurteilungen von Gewalttätern. Viele Opfer würden dadurch den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2009)