Der Verband der Immobilienwirtschaft übt scharfe Kritik an der Politik. Bei der kostspieligen Thermen-Reparatur habe man sich auf einen "Kuhhandel" einlassen müssen.
Für die österreichische Politik hat der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) bei seiner Jahrespressekonferenz kaum freundliche Worte übrig: "Die Vehemenz und Ausdauer mit der eine Stimmung im Land erzeugt wird, die die Leistbarkeit des Wohnens in Frage stellt und gleichzeitig das Feindbild des privaten Wohnungsvermieters schürt, grenzt mittlerweile an Verantwortungslosigkeit", so ÖVI-Präsident Georg Flödl. Die Diskussion um leistbares Wohnen in Österreich beruhe vor allem auf Wahlkampf und "medialer Kampagnisierung", heißt es in einer Aussendung des ÖVI weiter.
"Wohnkosten in Österreich eher niedrig"
Denn: "Bei einem objektiven, neutralen Vergleich sieht man,
dass die Wohnkosten in Österreich im Vergleich mit
ähnlich wohlhabenden Staaten eher niedrig sind." Zudem seinen nur vier von zehn Wohnungen privat, der Rest falle in den Bereich sozialer Wohnbau. Es sei unfair, die Diskussion um leistbares Wohnen allein auf dem Rücken der privaten Vermieter auszutragen, hieß es auch in Anspielung auf den SPÖ-Entwurf einer Mietrechtsreform.
Zufrieden zeigen sich die Vermieter, dass Klarheit betreffend Wohnungseigentumszubehör geschaffen wurde: Kellerabteile, Gärten und Autoabstellplätze , die eindeutig einer bestimmten Wohnung zugewiesen sind, müssen nicht zwingend im Grundbuch eingetragen sein, um ihnen zu gehören. Diese Neuregelung gilt auch rückwirkend.
"Trauriges Sittenbild"
Allerdings kritisiert Flödl, dass dies nur durch einen "politischen Kuhhandel" möglich geworden sei. Die "Rechtssicherheit für eine Million Wohnungseigentümer" habe man nur im Abtausch gegen eine Regelung der Thermenerhaltung herstellen können. Dies zeichne ein "trauriges Sittenbild der österreichischen Politik".
Ab 1. Jänner 2015 muss der Vermieter nämlich für eine neue Therme zahlen, wenn die alte kaputtgeht. Per Gesetz klar definiert ist außerdem, dass der Mieter weiterhin für die Wartung zuständig ist. Die Neuregelung betreffend den Kauf von mitvermieteten Wärmeaufbereitungsgeräten fällt also künftig unter die "Erhaltungspflicht des Vermieters".
Zwei Jahre Mietzins für eine Therme
Ab 2015 schreibe die EU bestimmte Brennwertthermen vor, die rund 4000 Euro kosteten, so ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel vor Journalisten. In preisgeschützen Bereichen könne so "eine Refinanzierung der Wärmebereitungsgeräte mitunter viele Jahre" benötigen, kritisiert die ÖVI in einer Aussendung. Bei einer Richtwert-Mietwohnung in Wien koste die Erneuerung der Therme etwa den Mietzins von fast zwei Jahren.
(Red./APA)