Steuern: Privileg bei Immobilien-Dividenden soll fallen

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Eine Einschränkung der Einlagenrückgewähr wäre eine weitere "Bosheit, die die Steuerreform mit sich bringt", kritisiert Kleinaktionärsvertreter Rasinger.

Die Regierung hat sich bei der Steuerreform auch den Bereich Immobilien vorgenommen. Neben der Erhöhung der Immobilienertragssteuer wollen ÖVP und SPÖ auch die sogenannte Einlagenrückgewähr einschränken. Das trifft vor allem Aktionäre von Immobiliengesellschaften, die bisher ihre Ausschüttungen steuerfrei bekamen.

Genaueres wird in dem gestrigen Papier zum Ministerrat noch nicht genannt. Der Steuerberatungskonzern BDO Austria meint in einer Analyse von Mittwoch, dass dies vermutlich durch eine gesetzliche festgelegte Reihenfolge, dass immer zuerst die KESt-pflichten Gewinne ausgeschüttet werden müssen, geschehen solle.

Rasinger: "Eine der Bosheiten, der Steuerreform"

Für Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger wäre dies "eine der Bosheiten, die die Steuerreform mit sich bringt", wie er am Mittwoch sagte.

Betroffen davon sind Aktionäre von Immobiliengesellschaften, die ihre Papier schon länger halten. Konzerne wie die Immofinanz, CA Immo oder s Immo haben in der Vergangenheit Dividenden ausgezahlt, die technisch gesehen keine Dividenden waren, sondern Kapitalrückzahlungen. "Es ging um Mittel in den Kapitalrücklagen und nicht im Nominalkapital", erklärt Rasinger. Der Vorteil: Diese Ausschüttungen waren von der Kapitalertragssteuer befreit.

Das Ganze gilt laut Rasinger aber nur für Leute, die ihre Anteile vor Inkrafttreten der Immobilien-KESt im Jahr 2012 gekauft haben. "Das sind die Aktionäre, die eher keine Spekulanten sind. Warum man die jetzt ärgert, verstehe ich nicht." Dem Kleinaktionärsvertreter zufolge geht es für den Finanzminister dabei höchsten um einen zweistelligen Millionenbetrag.

(APA)

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