Volksanwaltschaft fordert Impfpflicht für Kinder

Schutzimpfung Masern
Schutzimpfung Masern(c) APA/dpa/Arne Dedert (Arne Dedert)
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Da die Masernerkrankungen steigen und die Impfrate sinkt, fordert Volksanwalt Kräuter verpflichtende Prävention in Kindergärten und Schulen. Gesundheitsministerin Oberhauser will stattdessen aber mehr Aufklärung.

Wien. Es ist eine sogenannte kleine Impfpflicht, die die Volksanwaltschaft in Anbetracht der steigenden Zahl an erkrankten Kindern fordert. Konkret geht es um den Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln, in der Fachsprache auch als MMR-Impfung bekannt. In öffentlichen Kinderkrippen, Kindergärten oder Schulen sollten sowohl das Personal als auch die Kinder zu dieser Impfung verpflichtet werden, forderte Volksanwalt Günther Kräuter am Mittwoch.

Anlass war die Bilanzpressekonferenz der Volksanwälte über das Jahr 2014, die Kräuter zusammen mit seinen Kollegen Gertrude Brinek und Peter Fichtenbauer hielt. Das Gremium leitete von Amts wegen eine Überprüfung beim Thema Impfen ein. Kräuter verwies auf die negative Entwicklung in dem Bereich: Obwohl sich Österreich gegenüber der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Elimination der Krankheiten verpflichtet hat, wird die angestrebte Durchimpfungsrate von 95 Prozent nicht erreicht. Stattdessen habe man bei der MMR-Impfung nur eine Durchimpfungsrate zwischen 63 und 83 Prozent von Kindern (abhängig von der Altersgruppe), sagt Kräuter. Rechtlich wäre eine solche Impfpflicht jedenfalls möglich, erklärte der Volksanwalt.

Im Gesundheitsministerium von Sabine Oberhauser (SPÖ) lehnt man die Idee aber ab. „Wir denken nicht an eine Impfpflicht. Uns geht es um Aufklärung und Information, um die Durchimpfungsrate zu steigern“, sagte eine Sprecherin von Ministerin Sabine Oberhauser der „Presse“. Auch wenn das Ministerium bezüglich der Durchimpfungsrate bessere Zahlen als die Volksanwaltschaft ortet, bestätigt man, dass die Zahl der erkrankten Kinder gestiegen ist.

Wurden im gesamten Vorjahr noch 117 Masernfälle gemeldet, liegt man heuer bereits bei 147 Erkrankungen. 2012 gab es noch 35, im Jahr 2013 bereits 74 Fälle.

Höchststand an Beschwerden

Losgelöst von der Impffrage berichtete Brinek, dass die Volksanwaltschaft im Vorjahr einen neuen Höchststand an Beschwerden zu bearbeiten hatte: 19.648 waren es. Kritisiert wurden von den Volksanwälten etwa Missstände in der Finanzverwaltung (so funktionierte der Pendlerrechner nicht) und die Zustände im heimischen Pflegebereich. Laut einer britischen Studie erhalten 74,6 Prozent der Pflegepatienten sedierende Medikamente. In Deutschland hingegen bekommt diese Medikamente nur jeder zweite Patient.

Kritik übten die Volksanwälte auch an den Zuständen im Asylbereich. So hatte Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll in der „Presse“ zuletzt Alarm geschlagen, weil viele Minderjährige ohne Begleitung im Lager Traiskirchen untergebracht sind. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier jemand Alarm um sich selbst schlägt“, meinte Kräuter. Schließlich seien die Bundesländer für das Thema zuständig, und Niederösterreich habe momentan den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz. Fichtenbauer rügte, dass bei Flüchtlingen das „Florianiprinzip“ herrsche. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2015)

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