Laut des neuen Postmarkt-Gesetzes dürfen die Gehälter bei alternativen Post-Dienstleistern nicht unter jenen der Post liegen. Ansonsten gibt es keine Konzession für das liberalisierte lukrative Briefgeschäft.
Wien. Streikdrohungen, Mahnwachen vor Postämtern und populistische Schließungsverbote für ebendiese Ämter von der Politik. Die Vorbereitungen der Post auf die ab 2011 geltende vollständige Liberalisierung des Postmarktes – samt Plänen für die Schließung von 1000 Ämtern und den Abbau von 9000 Mitarbeitern – sorgten in den vergangenen Monaten für politische Aufregung und gefüllte Leserbriefseiten. Die Post verteidigte sich mit den fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die neue Konkurrenz. Dies soll sich durch das neue Postmarktgesetz ändern, das heute, Montag, von Infrastrukturministerin Doris Bures in Begutachtung geschickt wird.
Post zahlt 40 Prozent mehr
Ein Punkt des Gesetzes dürfte jedoch erneut für Aufregung sorgen – diesmal vor allem unter den Post-Konkurrenten. So müssen diese, um eine Konzession für das lukrative Geschäft mit Briefen bis zu 50 Gramm zu erhalten, gewisse „arbeitsrechtliche Standards“ einhalten. Darunter fällt auch, „dass die Gehälter nicht niedriger als beim Universaldienstanbieter (der Post, Anm.) sein dürfen“, heißt es aus dem Infrastrukturministerium zur „Presse“.
Dieser Punkt ist insofern pikant, als die durchschnittlichen Gehälter bei der Post – laut eines im Auftrag der Post erstellten Gutachtens des IHS – um 30 bis 40 Prozent über jenen ihrer Konkurrenten liegen. Diese zahlen meist nach anderen Kollektivverträgen (Spedition oder Handel). Post-Führung und Gewerkschaft verhandeln zwar gerade über einen neuen – aller Voraussicht nach geringer dotierten – Kollektivvertrag, der dann als Referenz dienen würde. Trotzdem kann die Post so die Kostenstrukturen ihrer Konkurrenz entscheidend beeinflussen.
„Wir wollen keine Turnschuhzustellung“, heißt es dazu aus dem Ministerium. Außerdem setze man auf den geplanten Branchenkollektivvertrag. Dieser dürfte sich jedoch ebenfalls an den Gehaltsstrukturen der Post orientieren.
Mit dem neuen Gesetz wird auch der Ausgleich für den Universaldienst geregelt. So hat die Post ja die Verpflichtung, flächendeckend in ganz Österreich zuzustellen. Dabei müssen auch dünnbesiedelte Regionen bedient werden, in denen die Zustellung ein Minusgeschäft ist. Die neuen Konkurrenten können sich indes auf die lukrativen Ballungsräume beschränken. Dies soll durch einen Fonds ausgeglichen werden. Demnach müssen alle Anbieter entsprechend ihres Marktanteils in diesen Fonds einzahlen. Das Geld wird dann an die Post ausgeschüttet. Wie hoch die Kosten des Universaldienstes sind – wie hoch also der Fonds dotiert wird – müssen die Post-Regulatoren zuvor noch berechnen. Schätzungen gehen von 150 bis 200 Mio. Euro aus. Zum Vergleich: Die Post hat einen Umsatz von 2,4 Mrd. Euro.
1650 Poststellen muss es geben
Erstmals festgeschrieben wird in dem neuen Gesetz auch die Zahl der Poststellen (eigene Ämter oder Postschalter in Geschäften) mit 1650. Bislang hieß es „ausreichend flächendeckend“. Derzeit gibt es 1300 Ämter und rund 200 Post-Partner. Laut den Plänen der Post sollen 300 Ämter geschlossen und durch 450 Partner ersetzt werden, was die erwünschten 1650 Geschäftsstellen ergäbe. Dem Vernehmen nach waren diese Anfang März präsentierten Pläne der Post bereits ein Vorgriff auf das Gesetz.
Ausdrücklich geregelt ist in dem Gesetz auch, wo die Postgeschäftsstellen stehen müssen. Demnach muss in Städten mit über 10.000 Einwohnern und Bezirkshauptstädten eine Poststelle in maximal zwei Kilometern Entfernung sein. In übrigen Gebieten in zehn Kilometern. Mit diesem Schlüssel müssen 90 Prozent aller Österreicher versorgt werden. Nur in ganz dünn besiedelten Gebieten darf der Weg zur Post länger sein.
Gelöst wird auch die aufgrund der Kosten umstrittene Umrüstung der Brieffächer in den Wohnhäusern. Demnach müssen die Post und die neuen Konkurrenten die Kosten übernehmen.
Meinung Seite 27
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2009)