Wo bleibt die Konkursordnung für die Länder?

Zur Steuerhoheit gehört auch die Möglichkeit der Länderinsolvenz.

Um eine mögliche Steuerhoheit der Bundesländer ist eine ernsthafte Diskussion entbrannt. Um die dafür notwendigen Rahmenbedingungen noch nicht. Das sieht gefährlich aus, weil sich damit schon wieder einmal eine typisch österreichische Lösung anbahnt: ein bisschen mehr Geld für die Länder, ohne dass die grundlegenden Probleme des österreichischen Föderalismus gelöst werden.

Die heißen intransparente Finanzströme und ein kompliziertes und damit teures Kompetenzgeflecht. Beides gehört entwirrt.

Teil dieses Entwirrens könnte die Steuerhoheit der Länder sein. Diese muss aber in eine ganz klare Einnahmen- und Ausgabenverantwortung münden. Samt der dazugehörigen klaren Verantwortung, wenn einmal etwas passiert.

Exakt das scheinen weder Länder noch Finanzministerium im Sinn zu haben. Hört man genau hin, dann wollen die Länder mehr Spielraum beim Steuereinheben, ohne auf den impliziten Schutzschirm des Zentralstaats zu verzichten.

Genau so kann es aber nicht gehen. Wenn Steuerhoheit, dann echte „Kantonisierung“. Dann kann es aber auch keine Länderkreditaufnahme über die Bundesfinanzierungsagentur geben, denn damit landen die Länderschulden ja letztendlich erst wieder beim Bund, der das Geld aufnimmt und schließlich zurückzahlen muss. Und dann muss vor allem eine Insolvenzordnung für Gebietskörperschaften her.

Dass es sie im Jahr sieben nach der Hypo-Notverstaatlichung noch immer nicht gibt, ja dass nicht einmal ernsthaft darüber diskutiert wird, ist ein ziemliches Armutszeugnis. Das Argument, man könne nicht während des Heta-Moratoriums die Spielregeln für Gläubiger ändern, ist ja längst hinfällig: Seit dem Statement, dass Kärnten keinesfalls insolvent werden kann, steht ohnehin fest, dass der maximale Schaden beim österreichischen Steuerzahler landet.

Es geht also nicht mehr um die Hypo, sondern um künftige Länderpleiten. Und da muss man offen sagen: Echte Steuerhoheit für Länder ohne gleichzeitige Insolvenzordnung für Gebietskörperschaften wäre finanzpolitischer Suizid.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2015)

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