Prüfung: Die Sünden der Schulverwaltung

(c) Clemens Fabry
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Wenn sich 21 Behörden mit Agenden der Lehrer beschäftigen: Der Rechnungshof zeigt an den Beispielen Oberösterreich und Tirol die organisatorischen Schwachstellen der Schule auf.

Wien. Österreich gibt bekanntermaßen viel Geld für Bildung aus, liegt aber bei den Ergebnissen hinter vergleichbaren Ländern zurück. Der Rechnungshof hat sich in Oberösterreich und Tirol angesehen, was im organisatorischen Bereich – also in der Schulverwaltung – schiefläuft. Die Ergebnisse:

1 Zu viele unterschiedliche Stellen sind für die Schule zuständig

Unterrichtsministerium, Landesregierungen, Bezirksverwaltungen, Landesschulräte, Bezirksschulräte: Viele unterschiedliche Institutionen sind für die Schulen zuständig. In Tirol befassen sich 21 Behörden mit Agenden der Bundes- und Landeslehrer, in Oberösterreich sind es 20. Und es ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, welche Behörde wofür zuständig ist.

2 Das Ministerium hat keinen Durchgriff auf untergeordnete Behörde

Der Rechnungshof bezeichnet die Behördenstruktur der Landesschulräte als „einzigartig“. Diese sind nämlich eine untergeordnete Dienststelle des Unterrichtsministeriums. An der Spitze steht als Präsident aber der jeweilige Landeshauptmann, der als Vertretung einen amtsführenden Präsidenten bestellt, den er auch jederzeit abberufen kann. Das schaffe einen potenziellen Interessen- und Treuekonflikt mit der Bildungsministerin, so der Rechnungshof.

Die derzeitige Konstruktion sei daher nicht mehr zweckmäßig und zu kostenintensiv. Stattdessen solle ein monokratisches System mit einem Bundesbediensteten als Behördenleiter eingeführt werden.

3 Der Landesschulrat braucht keinen Vizepräsidenten

Im Vorjahr war in Wien ein wochenlanger Streit ausgebrochen, weil sich Bürgermeister Michael Häupl geweigert hatte, den von der FPÖ nominierten Maximilian Krauss als Vizepräsidenten des Stadtschulrates zu akzeptieren, obwohl die FPÖ als zweitstärkste Partei das Nominierungsrecht hat. Der Rechnungshof stellt nun die Funktion des Vizepräsidenten generell infrage. Dessen Aufgaben seien sehr eingeschränkt und nicht einmal detailliert festgelegt. Das Ausmaß der Amtsführung „obliegt dem Engagement des jeweiligen Organwalters“.

Ebenso abschaffen will der Rechnungshof das „Kollegium des Landesschulrats“, das von den im Landtag vertretenen Parteien besetzt wird. Dieses Kollegium bestimmt nämlich die Geschäftsverteilung des Landesschulrats, sodass das Bildungsministerium die Organisation der ihm unterstellten Dienststelle nicht beeinflussen kann.

4 Hohe Ausgaben für Spesen und Repräsentation

Der oberösterreichische Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer hat im Jahr 2013 für Repräsentationszwecke 20.000 Euro ausgegeben. Das ist dreieinhalb Mal so viel wie bei seinem Amtskollegen in Tirol. Wofür das Geld ausgegeben wurde, konnte der Rechnungshof nicht nachvollziehen: Auf den eingereichten Belegen für Essenseinladungen waren der Zweck sowie die Teilnehmer nur in Einzelfällen ersichtlich.

In Tirol forderte das Land gar keine Belege und prüfte die widmungsgemäße Verwendung nicht. Überdies zeigte sich das Land Tirol generös: Es stellte dem Präsidenten ohne gesetzliche Grundlage einen Dienstwagen zur Verfügung und gewährte ihm überdies Kilometergeld für die Fahrt zum Wohnort. Und auch Hotelrechnungen für Übernachtungen innerhalb Tirols wurden refundiert – was nur außerhalb zulässig gewesen wäre.

5 Lehrer werden für Aufgaben der Verwaltung eingesetzt

Sowohl in Oberösterreich als auch in Tirol gibt es Lehrer, die mit Verwaltungsagenden betraut sind. Sie verbleiben auf ihrer Lehrerplanstelle, stehen jedoch für den Unterricht nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Landesschulräte sollten aber mit ihrem Verwaltungspersonal das Auslangen finden, meint der Rechnungshof. Lehrer seien maximal für kurzfristige Projekte in der Verwaltung einzusetzen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2015)

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