Erfordernisse der nationalen Sicherheit und des öffentlichen Interesses stehen in den USA vor der Safe-Harbour-Regelung.
Der automatische Austausch von Daten europäischer Internet-Nutzer mit den USA ist vom Tisch; die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung über das Safe-Harbour-Abkommen ungültig: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll den Schutz der Internetkunden gewährleisten. In seiner Begründung argumentierte der EuGH, dass in den USA die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen Vorrang vor der Safe Harbour-Regelung haben. Daraus ergibt sich, dass US-Firmen diese Schutzregelungen fallen lassen müssen – somit können US-Behörden in die Grundrechte von Personen eingreifen.
Auch in der Entscheidung der EU-Kommission zum Safe Harbour-Abkommen, das ja den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt, gebe es keine Feststellung darüber, dass derartigen Eingriffen in irgendeiner Weise Grenzen gesetzt wären, noch, dass es einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese gibt. Die Brüsseler Behörde selbst sieht sich durch das Urteil dennoch nicht in der Kritik.
Bessere Verhandlungsposition
EU-Justizkommissarin Vera Jourova sagte, die geltenden EU-Datenschutzregeln würden mehrere andere Mechanismen vorsehen, auf deren Grundlage Daten an die USA weiter übermittelt werden können. Als solche nannte die Kommissarin etwa Standard-Datenschutzklauseln in Verträgen zwischen Unternehmen, die Daten über den Atlantik austauschen, oder verpflichtende Regeln innerhalb einer Konzerngruppe. Für den Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, ist das EuGH-Urteil gar ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung von Grundrechten im Datenschutz. Es bestätige die Position der Kommission, welche seit 2013 ein neues "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA verhandelt.
Die Kommission will nun sicherstellen, dass die nationalen Datenschutzbehörden der 28 EU-Staaten geeint vorgehen – und Leitlinien zur Verfügung stellen. Ein „Fleckerteppich“ unterschiedlicher Antworten müsse verhindert werden, so Timmermans. Für die europäische Wirtschaft sei der Datenaustausch mit den USA wichtig. Wann ein neues Abkommen zustande kommen könnte, ist aber ungewiss.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2015)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2015)