Neue Bildungsdirektion ähnelt bisherigem Landesschulrat

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Auch der künftige Bildungsdirektor wird auf Vorschlag des Landeshauptmanns ernannt.

Die durch die Bildungsreform geschaffenen neuen Bildungsdirektionen ähneln in ihrer Konstruktion den künftig obsoleten Landesschulräten - vor allem in jenen Ländern, die schon bisher die Pflichtschullehrer mitverwalteten. Als "gemeinsame Bund-Länderbehörden" nehmen sie künftig auch offiziell eine Zwitterstellung ein. Auch bei der Bestellung gibt es Parallelen.

Derzeit verwalten die Landesschulräte in Wien, Nieder- und Oberösterreich, Burgenland und der Steiermark neben den AHS- und BMHS-Lehrern ("Bundeslehrer") auch die Pflichtschullehrer ("Landeslehrer") mit. In den anderen Ländern gibt es eigene Schulabteilungen der Landesregierungen für die Pflichtschullehrer. Künftig verwalten die Bildungsdirektionen alle Lehrer inklusive Schulaufsicht und Bundesverwaltungspersonal.

Der Bildungsdirektor erinnert ebenfalls stark an die derzeitigen Landesschulratspräsidenten: Derzeit ist der Landeshauptmann gleichzeitig Landesschulratspräsident und bestellt zur Erledigung dieser Geschäfte einen sogenannten amtsführenden Landesschulratspräsidenten. Auch der künftige Bildungsdirektor wird auf Vorschlag des Landeshauptmanns ernannt (vom Bildungsminister). Per Landesgesetz kann der Landeshauptmann oder ein Landesregierungsmitglied sogar wieder als formaler Präsident vorgesehen werden. Auch die Funktionsperiode der Bildungsdirektoren ist mit fünf Jahren befristet - eine auffällige Parallele zu den Legislaturperioden in den meisten Bundesländern.

Auch bei der inneren Organisation der Behörde hat man sich offenbar vom Modell Landesschulrat inspirieren lassen. Diese Aufgabe kommt derzeit den (künftig abgeschafften) Kollegien der Landesschulräte zu, die anhand des Landtagswahlergebnisses zusammengesetzt sind. Auch die Organisation der künftigen Bildungsdirektionen soll zwar mittels Bundesgesetz, aber "unter Mitwirkung der Länder" geregelt werden.

(APA)

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