Will auch Justizressort eine Grasser-Anklage?

Lostage für Karl-Heinz Grasser: Segnet nun das Justizministerium das (dem Vernehmen nach bestehende)
Lostage für Karl-Heinz Grasser: Segnet nun das Justizministerium das (dem Vernehmen nach bestehende) "Vorhaben" der Korruptionsjäger - sprich: eine Anklage - ab?APA/Roland Schlager
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Buwog-Verfahren: Ein Gericht ortet eine "Verzögerungsmaßnahme" durch einen Mitbeschuldigten und ebnet nun endlich den Weg für ein Machtwort des Justizministers.

Die „Tatzeit“, wie dies die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausdrückt, liegt nicht weniger als zwölf Jahre zurück. So lange ist der unter Finanzminister Karl-Heinz Grasser (erst FPÖ, dann ÖVP-nahe) erfolgte – bereits seit 2009 mit Korruptionsvorwürfen in Zusammenhang gebrachte – Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog) her. Allerhöchste Zeit also, um die sehr oft gestellten Fragen zu klären: Wird Grasser tatsächlich angeklagt, wird er vor Gericht gestellt werden? Sind die Untreue- bzw. Amtsmissbrauchs-Vorwürfe stichhaltig genug, um eine überhaupt eine Anklage zu tragen? Genau dies kann in den nächsten Wochen – möglicherweise noch in diesem Jahr – ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter, gestützt auf sein Beratungsgremium, den „Weisungsrat“, entscheiden.

Oberlandesgericht Wien gibt grünes Licht

Kann deshalb, weil dem Ressort nun gut ein Jahr lang die Hände gebunden waren. Der Akt – bestehend aus der Causa Buwog und der Causa Terminal Tower (unter Korruptionsverdacht stehende Einmietung der Finanz in eben dieses Linzer Hochhaus) – lag beim Oberlandesgericht (OLG) Wien. Dieses hatte über eine Beschwerde des in einem Randbereich mitbeschuldigten Steuerberaters Gerald Toifl zu entscheiden. Toifl - er war einst der Anwalt eines weiteren Beschuldigten, nämlich des Lobbyisten und Grasser-Freundes Walter Meischberger - hatte mehr Zeit für die Durchsicht von Dateien gefordert, die bereits im Juni 2010 unter anderem bei ihm beschlagnahmt worden waren.

Es sei ihm nicht möglich, binnen sechs Wochen (das war die Dauer einer zuletzt gerichtlich gesetzten - bereits nachgebesserten - Frist) jenes Material herauszufiltern, das dem Berufsgeheimnis unterliegt und von der Korruptionsstaatsanwaltschaft daher nicht verwertet werden darf. Das OLG nennt die Beschwerde nun „Verzögerungsmaßnahme“.

Denn der Steuerberater habe dem Gericht erst am letzten Tag der Frist brieflich mitgeteilt, "dass er die Daten nicht habe lesen können." So heißt es nun in einer am Donnerstag versandten Presseerklärung des OLG. Deshalb entschied nun das OLG, dass die Beschwerde ins Leere geht. Und anstatt alle sichergestellten Dateien als Teil des Berufsgeheimnisses zu werten, wie dies der Steuerberater haben wollte, geschieht nun das Gegenteil: Alle Daten werden zum Ermittlungsakt genommen.

Wie sieht der Minister die Endlos-Causa?

Fazit: Der seit eineinhalb Jahren fertige sogenannte Vorhabensbericht der WKStA kann nun vom Minister abschließend geprüft werden. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei dem Vorhabensbericht um den Entwurf einer Anklage in Sachen Buwog und Terminal Tower.

Hätte die WKStA das Verfahren einstellen wollen, hätte sie dies längst tun können, sie hätte wohl nicht ein Jahr lang auf den - nun für sie günstigen - OLG-Entscheid warten müssen. Zuletzt hatte auch die Verteidigung fest damit gerechnet, dass eine Anklage ins Haus steht. Freilich ist von dieser möglichen Anklage nicht nur Grasser betroffen. Es gibt etwa ein Dutzend Beschuldigte. Eine stattliche Anzahl, die aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass das Verfahren bisher eher von Indizien "lebt". Jedenfalls behauptet nicht einmal die Anklagebehörde, über einen eindeutigen und schlagenden Beweis für die Richtigkeit der Korruptionsvorwürfe in Händen zu halten.  

Eine Zwischenstation gibt es doch noch: Ehe der Vorhabensbericht ins Justizministerium geschickt wird, wird er laut "Presse"-Informationen noch innerhalb der WKStA geringfügig ergänzt, dann der Oberstaatsanwalt Wien geschickt. Diese prüft ihn und übermittelt ihn ins Palais Trautson, den Amtssitz von Justizminister Wolfgang Brandstetter.  

Sämtliche Beschuldigte weisen die Vorwürfe zurück. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

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