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Zielpunkt-Pleite: Pfeiffer rechtfertigt Immobiliendeal

THEMENBILD: HANDELSKETTE ZIELPUNKT IST INSOLVENT
APA/HERBERT PFARRHOFER
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Aufgrund eines vertraglich festgelegten Kündigungsverzichts konnte man aus den Mietverträgen nicht aussteigen, rechtfertigt Georg Pfeiffer das Vorgehen.

Morgen, Montag, wird wie angekündigt von Zielpunkt der Insolvenzantrag beim Handelsgericht Wien eingebracht. Das teilte der Chef der Konzernmutter Pfeiffer, Georg Pfeiffer, Sonntagabend mit. Der Kauf von 70 Zielpunkt-Immobilien von Trei Real Estate, wegen dem die Gewerkschaft GPA zu klagen überlegt, habe zum Ziel gehabt, "die Mieten für Zielpunkt um 4 Millionen Euro für die Standorte zu reduzieren".

Die Objekte wurden von der Pfeiffer Handels GmbH "im Rahmen der Zielpunkt-Sanierungsmaßnahmen Anfang November erworben". Der Kaufpreis lag bei kolportierten 38 Mio. Euro. "Der Kauf der Immobilien war ein Teil unseres Sanierungskonzeptes und seit mehreren Monaten - eben zur Absicherung von Zielpunkt - im Laufen und wurde jetzt abgeschlossen. Dass dies zeitgleich zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit von Zielpunkt passiert ist, ist ein unglücklicher zeitlicher Zufall", so Pfeiffer weiters. Man habe wegen "vereinbarter Kündigungsverzichte aus diesen Mietverträgen nicht aussteigen".

Nur knapp vor Ankündigung der bevorstehenden Zielpunkt-Pleite war der Immobiliendeal von Pfeiffer bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet worden. Das Geld aus dem auch erst kürzlich angekündigten Verkauf der C+C-Großmärkte der Pfeiffer Gruppe an die Schweizer Firma coop könne nicht zur Zielpunkt-Sanierung eingesetzt werden, "denn es steht uns erst ab Anfang 2016 zur Verfügung", erklärte Pfeiffer gegenüber der Tageszeitung "Österreich" (Montagsausgabe). Der Erlös aus diesem Verkauf würde aber sehr wohl "für den Erwerb des Trei-Immobilienportfolios verwendet". Wobei das Unternehmen "als Eigner verliert hier selbst, da einige schwer vermittelbare Standorte unter den erworbenen sind", so Pfeiffer laut Vorausbericht. "Ich war und bin bereit, Geld aus privaten Mitteln für einen Sozialplan zur Verfügung zu stellen", so der Manager. Nur dürfe er dies insolvenzrechtlich nicht - Stichwort: Gläubigerbevorzugung.

 

(APA)