Die Verfassung ist kein Allheilmittel

Auch beim Bargeld würde das EU-Recht vorgehen.

Ob die EU nun weiche Knie bekommt? Heimische Politiker, allen voran jene der ÖVP, möchten das Bargeld als Staatszielbestimmung in die Verfassung schreiben. Um der in der EU diskutierten Idee, dass Einkäufe über 5000 Euro nur elektronisch bezahlt werden dürfen, entgegenzutreten.

Das ist nur konsequent. Schließlich ist in die Verfassung schon der Tierschutz aufgenommen, das Wasser oder, dass die Bevölkerung über „hoch qualitative Lebensmittel“ verfügen soll. Klingt super, bringt halt juristisch nicht viel. Denn solche Staatszielbestimmungen haben nur symbolischen Wert. Außerdem geht EU-Recht im Fall des Falles dem Verfassungsrecht vor.

In einer Verfassung sollte zudem nur das Grundgerüst des Staats verbrieft sein. Wer wie ein Gesetz erlassen darf etwa. Oder welche zentralen Grundrechte (z. B. Meinungsfreiheit) Bürger haben. Für alles andere gibt es den einfachen Gesetzesrang. Aber in Österreich wollen viele ihr persönliches Anliegen in der Verfassung verwirklicht sehen. Mit dem Ergebnis, dass das Verfassungsrecht unübersichtlich ist. Nicht einmal Universitätsprofessoren haben einen Überblick, was denn gerade im Verfassungsrang steht.

Wenn sich die Regierung für Bargeld einsetzen will, soll sie dies in Brüssel energisch tun. Wer Tierschutz ernst nimmt, muss mit einfachen Gesetzen exakte Vorgaben machen. Auch das Wasser in der Verfassung verwässert höchstens die Konstitution. Und im Verfassungsrang etwas absichern, was ohnedies niemand verbieten will, ist vor allem eines: Beschäftigungstherapie für Politiker.

Vielleicht könnte man noch eine weitere Staatszielbestimmung in die Verfassung aufnehmen: Politiker sollen das Volk nicht für dumm verkaufen. Bericht S. 13

philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2016)


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