Skylink-Affäre: „Auf den Aufsichtsrat einwirken“

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Wie die Landeshauptleute Pröll und Häupl per Syndikatsvertrag den Wiener Flughafen kontrollieren. Eine Nichteinflussnahme auf die Vorstandsbestellung wäre ein klarer Bruch des Syndikatsvertrages.

Wien. In den vergangenen Tagen haben die Landeshauptleute von Wien und Niederösterreich, Michael Häupl und Erwin Pröll, erklärt, sie hätten nichts gegen eine Überprüfung der skandalgebeutelten Wiener Flughafen AG durch den Rechnungshof. Im Übrigen sei das Sache des Vorstands, auf dessen Bestellung sie keinen Einfluss genommen hätten.

Da dürften die beiden Herren etwas verwechselt haben: Eine Nichteinflussnahme auf die Vorstandsbestellung wäre nämlich ein klarer Bruch des Syndikatsvertrages, den die beiden an der Flughafen AG beteiligten Bundesländer (je 20 Prozent Anteil) miteinander abgeschlossen haben. Darin verpflichten sie sich, in den Hauptversammlungen der Gesellschaft gemeinsam vorzugehen und ihr Stimmrecht „einheitlich“ auszuüben.

Abgestimmtes Vorgehen

Wien und Niederösterreich steht in der börsenotierten Flughafen AG laut Syndikatsvertrag je ein Vorstandsmitglied zu. Und, jetzt wird es (siehe Faksimile) spannend: Die Syndikatspartner verpflichten sich, auf die unter ihrem Einfluss stehenden Aufsichtsratsmitglieder „dahin einzuwirken“, dass die vom Land bestimmten Vorstände auch formell ernannt werden. Die Entscheidung, wer in den Flughafenvorstand kommt oder von dort abberufen wird, liegt also de facto nicht beim Aufsichtsrat, sondern bei der Syndikatsversammlung der Länder Wien und Niederösterreich.

Wie das funktioniert, hat man im Februar gesehen, als Niederösterreichs Landeshauptmann Pröll seinen Stellvertreter Ernest Gabmann zum Flughafenvorstand ernannt – und schon einen Tag vor dem formellen Aufsichtsratsbeschluss in der Landesregierung ersetzt hat.

Dieselbe Vorgangsweise gilt laut Vertrag auch bei der Wahl des Aufsichtsratspräsidenten und dessen Stellvertreters. Die Führungsgremien des Flughafens sind also voll unter Kontrolle der beiden Bundesländer, auch wenn diese nur 40 Prozent Anteil am Kapital halten. Freilich: Die Betriebsratsstiftung, die zehn Prozent hält, gilt auch als De-facto-Syndikatspartner. Womit die beherrschende Stellung der öffentlichen Hand, die der Rechnungshof für die Aufnahme seiner Prüftätigkeit braucht, wohl gegeben sein dürfte. Insider gehen davon aus, dass der Rechnungshof auf seine Prüfkompetenz bestehen wird – und dass der Flughafen dem nichts entgegenzusetzen hat.

Wenn Wien und Niederösterreich wirklich wollen, steht ihnen aber auch ein anderer Weg offen: Sie können eine aktienrechtliche Sonderprüfung durchsetzen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2009)

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