Bildungsreform: Deutschtest für Flüchtlingskinder

Der Wechsel in die Volksschule soll erleichtert werden. Lehrer können künftig auf Infos aus dem Kindergarten zurückgreifen.
Der Wechsel in die Volksschule soll erleichtert werden. Lehrer können künftig auf Infos aus dem Kindergarten zurückgreifen.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Bevor Kinder in eine reguläre Klasse aufgenommen werden, müssen sie künftig ihre Deutschkenntnisse unter Beweis stellen. Zuvor sollen sie Sprachstartgruppen besuchen.

Wien. Der erste Teil der Bildungsreform, die insgesamt aus acht Teilen bestehen wird, ist so gut wie fix. Das sogenannte Schulrechtspaket soll voraussichtlich heute, Mittwoch, in Begutachtung geschickt werden. Eigentlich hätte das schon gestern passieren sollen. In der Feinabstimmung gab es aber offenbar Probleme. Nichtsdestoweniger ist das Schulrechtspaket der erste und vermutlich einzige Teil der Bildungsreform, der wie ursprünglich geplant noch vor dem Sommer in das Parlament kommen wird. Die Gesetzesänderungen werden laut Entwurf, der der „Presse“ vorliegt, die Sprachförderung, die Volksschulen sowie die Kindergärten betreffen.

✓ Deutschklasse

Eine Neuregelung soll es bei der politisch heiß diskutierten Sprachförderung geben: Es sollen sogenannte Sprachstartgruppen kommen. Es handelt sich dabei um Deutschklassen light. Wenn also Flüchtlinge in eine österreichische Schule kommen, dann sollen sie anfangs in einem „klassenartigen Verbund“, wie es aus Verhandlerkreisen heißt, zusammengefasst werden und dort intensiv Deutsch lernen. In den geblockten Kursen können Flüchtlingskinder aus unterschiedlichen Schulen, Schulstufen und Schularten elf Stunden pro Woche zusammengefasst werden. Die restliche Zeit verbringen die Kinder in ihrer Stammklasse. Sie sind in Fächern wie Turnen, Werken und Zeichnen Teil des regulären Klassenverbands. Diese Deutschklassen light werden zwar gesetzlich verankert, schlussendlich kann aber die Schule selbst entscheiden, ob sie solche Sprachstartgruppen einrichtet oder ob die Kinder integrativ, also innerhalb der Regelklasse, Deutsch lernen. Diese Form der Sprachförderung soll evaluiert werden und ist bis Ende 2019 befristet.

✓ Deutschtest

Völlig neu ist, dass die Flüchtlingskinder sowohl beim Eintritt in die Schule als auch beim Wechseln in die Regelklasse einem Deutschtest unterzogen werden. Die Überprüfung soll der Lehrer selbst machen. Konkrete Vorgaben gibt es nicht. Wenn der Lehrer der Meinung ist, dass das Kind gut genug Deutsch kann, um dem Regelunterricht zu folgen, dann erfolgt eine schriftliche und mündliche Überprüfung. So will man der Forderung des Finanzministeriums nachkommen. Dieses hat Ende März rund 15 Millionen Euro aus dem Integrationstopf für Sprachstartkurse und Deutschförderung lockergemacht, die Auszahlung des Gelds aber an einen Erfolgsnachweis gekoppelt.

✓ Noten

Änderungen wird es auch bei der Notengebung in der Volksschule geben. Schulen sollen künftig selbst entscheiden, ob sie die Noten Eins bis Fünf behalten wollen oder doch lieber auf alternative Leistungsbeurteilungen umsteigen („Die Presse“ hat berichtet). Konkret soll das Schulforum – Eltern, Lehrer und Direktor – über die Abschaffung der Noten in einer jeweiligen Klasse entscheiden. Anders als in den bisherigen Entwürfen vorgesehen, dürfen die Eltern nun doch nicht in Ergänzung zur Entscheidung am Standort um eine Ziffernnote bzw. um eine alternative Beurteilung bitten. Sie haben sich mit der Entscheidung des Schulforums zu begnügen.

✓ Kindergarten

Mit dem Schulrechtspaket soll außerdem der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule neu geregelt werden. Eltern werden dazu verpflichtet, bei der Schuleinschreibung ihres Kindes alle Unterlagen aus dem Kindergarten mitzunehmen. So sollen Informationen über den Sprach- und Entwicklungsstand des Kindes sowie über die im Kindergarten bereits erfolgten Fördermaßnahmen ausgetauscht werden. Bisher war eine Weitergabe solcher Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Erst später soll der paktierte Bildungskompass beschlossen werden. An dieser Art Mutter-Kind-Pass für die Bildung arbeitet derzeit das Familienministerium. Auch auf das angekündigte zweite verpflichtende Kindergartenjahr heißt es noch warten. Dieses steht und fällt mit der Finanzierung.

✓ Schulsprengel

Lockerungen wird es bei den Schulsprengeln, die in den meisten Bundesländern noch immer existieren, geben. Schüler sollen künftig leichter außerhalb des für sie zuständigen Bezirks in die Schule geschickt werden können. Wie die Sprengelregelung aussieht, soll in den Ländern entschieden werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.04.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Schule

Bildungsreform: Erstes Paket soll kostenneutral sein

Die Sprachförderung wird teuer. Das Geld dafür will man sich etwa durch das Abschaffen des Sitzenbleibens zuückholen. Und "flexibleren Personaleinsatz".
Schule

Kein Sitzenbleiben in ersten drei Schulstufen

Das freiwillige Wiederholen einer Klasse bleibt weiterhin möglich, dieses sei jedoch "restriktiv zu handhaben".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.