Hypo: Harter Schnitt für Heta-Gläubiger

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Die Heta-Gläubiger sollen nur 46 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Das sieht der neue Bescheid der Finanzmarktaufsicht vor. Alles nur Makulatur? Am Wochenende gab es wieder diskrete Verhandlungen.

Wien. Die Behörde hat gerechnet, die Behörde hat gesprochen: Um punkt 16 Uhr ist gestern, Sonntag, der mit Spannung erwartete Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) online gestellt worden. Er sieht für die Gläubiger sogenannter vorrangiger Heta-Anleihen einen Schuldenschnitt um knapp 54 Prozent vor. Bei nachrangigen Anleihen gehen sogar 100 Prozent verloren. Zugleich werden alle Zinszahlungen ab dem 1. März 2015 gestrichen. Zum Vergleich: Laut FMA hätte die Quote im Konkursfall nur 34,8 Prozent betragen. Gemäß Bescheid muss Kärnten aber immer noch für 6,4 Milliarden Euro geradestehen.

Gleichzeitig wird die Fälligkeit aller Anleihen vereinheitlicht – sie laufen per Ende 2023 ab. FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller erklärte der „Presse“, dass zwar der Abbau aller Heta-Assets (Kreditportfolios, Wertpapiere) bis 2020 abgeschlossen sein sollte. Doch angesichts offener Rechtsstreitigkeiten werde die endgültige Liquidierung wohl erst 2023 erfolgen können.

„Keine Steuergelder mehr“

Der Schuldenschnitt ist bereits vor einem Jahr angekündigt worden (siehe Chronologie). Er ist der vorläufige Schlusspunkt eines Dramas, das am 1. März 2015 seinen Anfang genommen hat. Damals orteten Wirtschaftsprüfer neue Milliardenlöcher bei der Hypo-Abbaubank Heta: Sie hatten die Wertberichtigungen mit 8,7 Milliarden Euro angesetzt, womit es eine neuerliche Hiobsbotschaft für die Skandalbank gab. Unter Abzug des Eigenkapitals von 1,1 Milliarden Euro wurde eine Überschuldung von bis zu 7,6 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Laut FMA beträgt sie jetzt sogar acht Milliarden Euro.

Finanzminister Hans Jörg Schelling meinte damals postwendend, dass kein weiteres Steuergeld zum Lochstopfen verwendet werde – die FMA verhängte daraufhin ein Schuldenmoratorium bis Ende Mai 2016. Bis dahin werde es, so wurde gleich mitgeteilt, einen Schuldenschnitt geben, den sie per Bescheid erlassen werde. Die Heta-Gläubiger drohten sofort mit Klagen – zumal sie sich dank Haftungen des Landes Kärnten auf der rechtlich sicheren Seite sehen.

An einem langwierigen Prozess sind freilich beide Seiten nicht interessiert. Daher kam es im Jänner 2016 zu einem Angebot der Kärntner an die Heta-Gläubiger: Ihnen wurde für Anleihen im Wert von 11,2 Milliarden Euro eine Quote von 75 Prozent angeboten, für nachrangige Schuldtitel sollte es 30 Prozent geben. Das Rückkaufangebot hätte 7,8 Milliarden Euro gekostet. Die Gläubiger lehnten empört ab. Auch eine Nachbesserung Schellings war nicht dazu angetan, ein gütliches Ende zu ermöglichen.

Dafür scheint dies dem gestern verfügten Schuldenschnitt zu gelingen. Denn am Wochenende näherten sich beide Seiten wieder an. Diesmal ging die Initiative von den Gläubigern aus. Wie „Die Presse“ berichtete, wollen sie, dass ihre Anleihen in spezielle Bundesanleihen getauscht werden, bei denen die Investoren in 13,5 Jahren 100 Prozent der ausständigen Forderungen zurückerhalten. Zudem sollen die Anleihen jährlich 0,3 Prozent Zinsen bringen. Der Barwert dieser Lösung würde rund 90 Prozent der tatsächlichen Gläubigerforderungen entsprechen.

Verhandlungen im Hintergrund

Gegenüber dem abgelehnten Angebot von Kärnten und Bund würde dies zusätzliche Kosten von rund 400 Millionen Euro bedeuten. Dafür soll Kärnten einstehen – durch den Verkauf des Landesenergieversorgers Kelag an den Verbund. Der börsenotierte Stromkonzern könnte dafür vom Finanzminister in Form einer Kapitalerhöhung frisches Geld bekommen.

Eine Lösung für das Haftungsproblem Kärntens schien dadurch am Sonntag bereits in greifbare Nähe gerückt zu sein. Gläubiger erzählten, dass sich Schelling mit den Vorstandsvorsitzenden der wichtigsten Investoren in Verbindung gesetzt haben soll. Dabei ging es um eine grundsätzliche, wasserdichte Einigung. Denn bei den meisten Gläubigern wären in den nächsten Tagen und Wochen noch Beschlüsse der Organe notwendig, damit es eine rechtsgültige Lösung gibt.

Eine Einigung also ante portas? Auffällig ist jedenfalls: Die üblichen Klagsdrohungen der großen Gläubiger blieben gestern aus.

Leitartikel von Norbert Rief Seite 2

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2016)

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